Anerkennung von Rechenschwäche: Sachsen will im Ländervergleich nachziehen
Inhalt des Artikels:
- Petition im Landtag: Kritik und Ziele der Dyskalkulietrainerin Elena Biryukova
- Was fordert die BSW-Fraktion bei Dyskalkulie?
- Deutschlandweit wohl Millionen von Rechenschwäche betroffen
- S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Dyskalkulie
- Gibt es genug Speziallehrer für Dyskalkulie in Sachsen?
- Welche Regelungen gibt es in Thüringen und Sachsen-Anhalt bei Rechenschwäche?
Die sächsische Landesregierung prüft eine Anerkennung von Dyskalkulie/Rechenschwäche als Teilleistungsstörung im Schulunterricht. Bildungsminister Conrad Clemens (CDU) sagte dazu: "Es geht darum, die Diagnostik und Förderung für Kinder mit Dyskalkulie zu verbessern." Er befürworte eine "ergebnisoffene Debatte" und begrüße die geplante Expertenanhörung im Landtag dazu.
Der Landtag beschäftigt sich am 12. Juni 2025 mit einer entsprechenden Petition zur Anerkennung von Dyskalkulie an Regelschulen. Außerdem ist für Ende August im Landtag eine Expertenanhörung dazu geplant und das Thema wird im Bildungsausschuss behandelt. Die BSW-Fraktion und die Petition fordern eine Gleichstellung zur Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) im Schulunterricht. Sie streben einen sogenannten Nachteilsausgleich an und klare Regeln für die Benotung sowie mehr staatliche Förderung.
Andere Bundesländer erkennen Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche seit vielen Jahren an. Von Rechenschwäche betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten gezielte Förderung, mehr Zeit für Aufgaben, dürfen zusätzliche Hilfsmittel benutzen und teilweise wird die Benotung ausgesetzt oder auf dem Zeugnis kommentiert.
Was ist eine Dyskalkulie/Rechenschwäche?
Eine Rechenstörung wird laut Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als "Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist." Das Hauptdefizit ist die mangelnde Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie erklärt: Dyskalkulie erschwert den Lernprozess von Kindern. Meist fehlen ein nötiges Mengenverständnis und Zählfertigkeiten, die zum Erlernen der Grundrechenarten notwendig sind. Zahlen werden oft nicht als Mengenangabe verstanden. Damit fehlen den Kindern wichtige Grundlagen für Lernschritte in der Mathematik.
Die Problematik Dyskalkulie ist komplex. Neben individuellen Ausprägungen ist die Abgrenzung zu erworbenen Schwierigkeiten im Fach Mathematik nicht immer leicht. Es gibt teils unterschiedliche Ansätze und Begrifflichkeiten. Dazu kommen Überschneidungen mit anderen neurobiologischen Besonderheiten. Jüngste Erkenntnisse sprechen für eine veränderte Sinneswahrnehmung, die genetisch bedingt ist und vererbt werden kann.
Diese neurobiologischen Handicaps können auch Lesen und Schreiben (LRS/Legasthenie) betreffen, Sprechen, Motorik oder die Musikwahrnehmung (Amusie) und gehen oft einher mit Aufmerksamkeitsdefiziten (ADHS) und emotionalen/psychosozialen Störungen. Es besteht jedoch keine eingeschränkte Intelligenz. Betroffene haben im Gegenteil oft besondere Begabungen in anderen Bereichen.
Das sächsische Kultusministerium erläuterte dazu auf Nachfrage von MDR AKTUELL, es gehe bei der Anhörung um grundlegende Fragen, weil "Ursache, Entstehung und Ausprägung der Rechenstörungen nicht hinreichend erforscht und abgesichert sind".
Petition im Landtag: Kritik und Ziele der Dyskalkulietrainerin Elena Biryukova
Die langjährige Grundschulschullehrerin Elena Biryukova aus Delitzsch in Nordsachsen hat aufgrund persönlich negativer Erfahrungen 2024 eine Petition zum Umgang mit Dyskalkulie im sächsischen Schulsystem gestartet. Als Lehrerin und Mutter stieß sie immer wieder an Grenzen. Sie kritisiert, Lehrende und Eltern würden mit der Problematik alleingelassen.
Biryukova schildert MDR AKTUELL ihre Erfahrungen in acht Jahren als Grundschullehrerin in Leipzig und Delitzsch: Lernschwächen würden nicht ausreichend berücksichtigt. Bei einer ADHS-Diagnose zum Beispiel werde die Klassenstärke um ein Kind reduziert, also von 28 auf 27 Kinder. Diese "Entlastung" reiche für die Lehrkräfte in der Regel nicht, um sich effektiv um das Kind mit Lernschwäche kümmern zu können. Kinder mit Rechenschwäche müssten nebenbei gefördert werden, weil Dyskalkulie eben nicht anerkannt sei. Die Pädagogin sieht systematische Defizite bei der Förderung. Ein weiterer Kritikpunkt: Während ihrer Ausbildung zur Quereinsteigerin habe das Thema gar keine Rolle gespielt.
Als großes Problem sieht die studierte Dyskalkulie-Trainerin die Diagnose. Derzeit müssten die Eltern und Lehrkräfte das Problem erkennen und es sich von einem Schulpsychologen bestätigen lassen – möglichst schon in der 1. Klasse. Doch fehlten das Verständnis oder einfach Kenntnisse, rutschten viele Kinder durch. Ohne besondere Förderung und Rücksichtnahme verfestige sich das Handicap und führe oft zu Folgeproblemen auch in anderen Fächern und Motivationsproblemen in der Schule überhaupt. Auch landeten immer wieder Schüler mit Dyskalkulie nach teils fragwürdigen IQ-Tests an Förderschulen für intelligenzgeminderte Kinder, wo sie nicht hingehörten.
Konkret fordert Biryukova gemeinsam mit Elternvertretern in ihrer Petition an den Landtag eine Gleichstellung von Dyskalkulie zur Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche. Nötig sei eine bessere Diagnostik, ein Nachteilsausgleich an Schulen ab der 1. Klasse sowie die Finanzierung von gezieltem Training bei diagnostizierter Rechenschwäche durchs Jugendamt. Dyskalkulie-Förderung durch private Anbieter koste pro Schuljahr etwa 3.000 bis 4.000 Euro oder mehr.
Was fordert die BSW-Fraktion bei Dyskalkulie?

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) im Landtag unterstützt die Forderungen der Petition. Ihr bildungspolitischer Sprecher Lars Wurzler teilte MDR AKTUELL mit, nach der Anhörung Ende August im Landtag zum Thema Dyskalkulie werde in einer Ausschusssitzung über einen Antrag der BSW-Fraktion dazu abgestimmt. Wurzler sieht gute Chancen für eine Mehrheit. Die Wissenschaft habe inzwischen klar dargelegt, dass Dyskalkulie "keine Frage des 'Lernwillens' der Schülerinnen und Schüler ist" oder schlechten Mathematikunterrichts, sondern eine Krankheit. Unterstützung erwartet er aus allen Oppositionsfraktionen, aber auch von der Koalition.
Wurzler fasst als Hauptkritikpunkte zusammen: Es gebe in Sachsen "keine verbindlichen Regeln zum Umgang mit Dyskalkulie, da sie als Teilleistungsschwäche bisher nicht anerkannt ist und es demnach auch keine für alle verbindliche Förderung und klar definierte Nachteilsausgleiche gibt".
Deutschlandweit wohl Millionen von Rechenschwäche betroffen
Es ist unklar, wie viele Menschen überhaupt von einer angeborenen Rechenschwäche betroffen sind. Die Angaben reichen von zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung oder ein bis zwei Kindern pro Schulklasse. Bei einer Quote von fünf Prozent wären das aktuell gut 20.000 Kinder und Jugendliche an sächsischen Regelschulen, in der Gesamtbevölkerung etwa 200.000 Menschen, in ganz Deutschland rund vier Millionen. Dazu kommen noch die Legastheniker.
Vom sächsischen Kultusministerium heißt es: "Bei der Rechenschwäche erfolgt im Unterschied zur Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) keine staatliche Diagnostik. Die Diagnose ist im Vergleich zu LRS deutlich schwieriger." Auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen werden laut Bildungsministerien keine Zahlen erfasst, unter anderem mit Verweis auf den Schutz von Gesundheitsdaten.
Nach Ansicht des sächsischen Kultusministeriums sind auch die Auswirkungen von Rechenstörungen auf schulische Leistungen unklar. Unter Verweis auf einen Beschluss der Kultusminister-Konferenz von 2010 heißt es: "Während Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) Fachwissen auch mündlich nachweisen können", gehe das bei Rechenstörungen kaum, da fehlerhafte Rechenoperationen zu falschen Ergebnissen führten. "Eine Notengebung im Fach Mathematik und in vielen Bereichen der naturwissenschaftlichen Fächer ohne Verletzung des Grundsatzes der gleichen Leistungsbewertung wäre kaum mehr möglich."
Der Bundesverband für Legasthenie (BVL) hält diese Argumentation für längst überholt und verweist auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Dyskalkulie
Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft Dyskalkulie als psychische Erkrankung ein. Zur Diagnostik und Behandlung von Dyskalkulie gibt es in Deutschland seit 2018 die sogenannte S3-Leitlinie, die derzeit aktualisiert wird. Früher wurde die Rechenstörung nur selten diagnostiziert und es gab kaum geeignete Hilfe.

Die Leitlinie "Dyskalkulie" lieferte erstmals evidenzbasierte fächerübergreifende Empfehlungen zur Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Rechenstörung. Nach Einschätzung von Experten kann eine gezielte Therapie Betroffener ihr mathematisches Verständnis erheblich fördern und zumindest einen Teil der Leistungseinschränkung ausgleichen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2023 fest, dass es sich bei Legasthenie um eine Behinderung handelt. Daraus ergibt sich das Recht auf Nachteilsausgleich, um die gesellschaftliche Teilhabe Betroffener zu ermöglichen. Eine analoge Einstufung für Dyskalkulie erscheint folgerichtig.
Jedoch werden Klassifizierungen differenzierter Wahrnehmung als Krankheit, Behinderung, Störung oder psychisches Problem kontrovers diskutiert. Es gibt inzwischen auch den Ansatz, solche Besonderheiten als Teil von "Neurodiversität" zu sehen – einer Vielfalt von Denk- und Verhaltensweisen, die über das traditionelle Verständnis von "normal" hinausgehen.
Gibt es genug Speziallehrer für Dyskalkulie in Sachsen?
Laut sächsischem Schulgesetz müssen Schulen den Unterricht an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ausrichten, Teilleistungsschwächen sind entsprechend zu berücksichtigen. Die Förderung erfolgt demnach vorrangig im regulären Unterricht, mit zusätzlichen Förderstunden und ergänzenden Angeboten. Die Lehrkräfte müssen den Förderbedarf erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten. Daneben gibt es Ganztagsangebote. Weiterführende Regelungen sind in den Schulordnungen enthalten.
Das sächsische Bildungsministerium teilte auf MDR-Anfrage mit: "Lehrkräfte werden in allen drei Phasen der Lehramtsausbildung geschult (...) zu Grundlagen (...) bei Lern-, Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten." Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwierigkeiten sei Bestandteil der Lehrkräftefortbildung. Wie viele für Dyskalkulie qualifizierte Lehrer es landesweit gibt, ist laut Ministerium unklar, "da es in Sachsen keine staatliche Erfassung gibt und die Förderung individuell vor Ort erfolgt". Diese Weiterbildungen würden nicht erfasst.
Der BSW-Bildungspolitiker Wurzler geht speziell bei der Dyskalkulie von großen Defiziten bei sächsischen Pädagogen aus, da diese ja bisher nicht anerkannt sei. Auch spiele das in der Lehramtsausbildung kaum eine Rolle und es gebe "auch keine Fort- und Weiterbildung". Vereinzelt würden sich Lehrkräfte privat weiterbilden.
Welche Regelungen gibt es in Thüringen und Sachsen-Anhalt bei Rechenschwäche?
An den allgemein bildenden Schulen in Thüringen wird Dyskalkulie seit 2008 als Teilleistungstörung anerkannt. Hinweise auf Rechenschwäche sollen in der Grundschule die Fachlehrer erkennen. Wie das Bildungsministerium auf MDR-Anfrage mitteilte, ist jeder Pädagoge laut Schulgesetz zur individuellen Förderung verpflichtet. Den Lehrkräften stünden dazu Diagnosetools wie ILEA+ kostenfrei zur Verfügung, daneben auch andere Diagnostikmöglichkeiten wie die Förder-/Diagnosebox Mathematik.
Auf dieser Basis erstellt dann der Fachlehrer im Rahmen des regulären Unterrichts einen individuell zugeschnittenen pädagogischem Förderplan und Ziele. Insofern förder- oder sonderpädagogische Fachkräfte an der Schule tätig sind, können diese zur Beratung hinzugezogen werden.

Kinder und Jugendliche mit diagnostizierter Leistungseinschränkung wie einer Rechenschwäche haben in Thüringen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Das gilt auch für psychische Krankheiten oder andere dauerhafte motorische, kognitive oder emotional-soziale Störungen. Ein Notenschutz wird je nach Einzelfall durch die Klassenkonferenz festgelegt. Dieser gilt aber nicht für Prüfungen. Es wird davon ausgegangen, dass betroffene Schüler über die Jahre der Förderung und des Nachteilsausgleich passende Strategien erworben haben.
Die pädagogische Förderung bei Leistungseinschränkungen ist demnach fester Bestandteil jeder Phase der Lehrerausbildung. Thüringen biete regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, auch zum Thema Dyskalkulie. Eine Erhebung von Schülerinnen und Schülern mit Dyskalkuliediagnose gebe es nicht, lediglich eine Gesamterhebung pädagogischer Förderbedarfe.
In Sachsen-Anhalt wird Dyskalkulie seit 2023 als Teilleistungsschwäche in der Regelschule berücksichtigt. Die medizinische Diagnose einer Lese-/Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung wird bei Kindern und Jugendlichen durch Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gestellt.
Das Bildungsministerium teilte MDR AKTUELL mit, dass an Grundschulen die Lehrkräfte angehalten sind, das Lesen- und Schreiben- sowie Rechnenlernen bei den Kindern zu beobachten, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und den Unterricht entsprechend anzupassen. Ärztliche oder psychologische Gutachten werden nach diagnostischen Erhebungen individuell umgesetzt und regelmäßig überprüft und entwickelt. Das gelte dann auch an weiterführenden Schulen. Neben der Förderung gebe es einen Nachteilsausgleich bei Aufgabenstellungen und Leistungserbringung.
Sind Sonderklassen wie bei LRS auch bei Rechenschwäche denkbar?
Eine sächsische Besonderheit bei Förderung von Kindern mit Lernschwächen sind sogenannte LRS-Klassen. Dieses aus der DDR übernommene Modell gibt es in Sachsen seit 1992 an Grundschulen. Dabei wird Schülerinnen und Schülern mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreibschwäche eine intensive Förderung in der Klassenstufe 3 über zwei Schuljahre angeboten.
Jährlich besuchen laut Kultusministerium etwa zwischen 1.200 und 1.300 Schülerinnen und Schüler die LRS-Klassen 3I und 3II – insgesamt pro Schuljahr also ca. 2.500 Schülerinnen und Schüler. Ob das Modell besser funktioniert als die inklusive Förderung im Regelunterricht in anderen Bundesländern wird demnach "nicht statistisch evaluiert".
Daneben gibt es auch in Sachsen die Möglichkeit einer integrativen Förderung, wenn die Eltern das bevorzugen. Wollen sie keine Sonderbeschulung in LRS-Klassen, weil der Schulweg zu weit wäre, sie es möglicherweise diskriminierend finden oder ein zusätzliches Schuljahr vermeiden wollen, werden betroffene Kinder im regulären Unterricht entsprechend des Förderkonzepts der Schule gefördert.
Eine Übernahme des Modells LRS-Klassen auch für Kinder mit Rechenschwäche ist nach Einschätzung der Bildungsministerien unwahrscheinlich. Aus Sachsen-Anhalt heißt es dazu, man habe sich für einen integrativen Förderansatz bei Lernschwierigkeiten in der jeweiligen Schulform entschieden – auch um Stigmatisierung zu vermeiden. Auch Thüringen will demnach keine "Separationsklassen", das werde in der Fachwelt eher kritisch gesehen. Schüler mit Einschränkungen sollten im Klassenverband bleiben. Das BSW in Sachsen sieht eine Sonderbeschulung wie bei LRS grundsätzlich skeptisch. Offen bleibe auch der Umgang mit Lernbesonderheiten an weiterführenden Schulen.
Die Förderung erfolgt den Angaben zufolge vorrangig im Rahmen des Unterrichts und mit zusätzlichen Förderstunden. Die Organisation liege bei den einzelnen Schulen, abhängig vom Profil und den Bedingungen vor Ort. Im neuen Schuljahr soll eine verpflichtende Förderstunde in Deutsch oder Mathematik eingeführt werden. Benotet werde individuell und modifiziert, die Zensuren könnten aber auch ausgesetzt werden.
Angesicht der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern fordern der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) und die Deutsche Kinderhilfe seit Langem einen deutschlandweit einheitlichen Nachteilsausgleich und Förderregeln für Legastheniker oder bei Dyskalkulie.
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