Wer seine Partnerin schlägt, soll sein Kind nicht mehr sehen dürfen - oder nur im Beisein einer Begleitperson, sagte Justizministerin Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bisher geht das nur, wenn das Kind selbst von Gewalt betroffen ist.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Sorge- und Umgangsrecht für Gewalttäter stärker einschränken. "Wer seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils nur eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist.

Hubig fügte an, solche Einschränkungen im Sorge- und Umgangsrecht könnten auch "wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein" - und nannte als Beispiel schwere Beleidigungen oder Bedrohungen.

Hubig sagte dazu den Funke-Zeitungen: "Wir müssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprügelt."

Unklar blieb in dem Interview jedoch, wie eine Einschränkung des Umgangsrechts ausgestaltet werden soll, wenn beide Elternteile und das Kind zusammen wohnen.

Opfer sollen auch im Mietrecht besser geschützt werden

Den Plänen der Justizministerin zufolge sollen von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auch durch das Mietrecht besser geschützt werden. "Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. Häufig sei dies jedoch eine "Nervenprobe", da es zu lange dauere, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen. Sie prüfe daher, wie der Gesetzgeber "eine solche Situation verbessern" könne.

Nicht ausreichend ist es nach Hubigs Einschätzung, wenn Familiengerichte eine Fußfessel anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema häusliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. Die Bundesregierung werde daher Familiengerichte auch dazu ermächtigen, "Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen".

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke