• Das rechtsextreme "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen.
  • Anfang Juni fand eine zweitägige mündliche Verhandlung statt.
  • Das Bundesinnenministerium hat das Magazin vor einem Jahr verboten.

Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte.

Mündliche Verhandlung mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Anfang Juni war zwei Tage lang über die Zukunft des Magazins verhandelt worden. Prozessbeteiligte hatten sich 10. und 11. Juni einen Schlagabtausch zur Frage geliefert, ob das Verbot des Magazins gerechtfertigt ist. Die mündliche Verhandlung fand unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen sowie großem Zuschauer- und Medienandrang statt.

Bundesinnenministerium wollte Verbot für "Compact"-Magazin

Das Bundesinnenministerium hatte die "Compact-Magazin GmbH" und die "Conspect Film GmbH" als deren Teilorganisation vor etwa einem Jahr nach dem Vereinsrecht verboten und aufgelöst. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im August 2024 jedoch zunächst in einem Eilverfahren außer Vollzug.

Jürgen Elsässer, Chefredakteur des "Compact"-Magazins, bei der mündlichen Verhandlung.Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Drei der fünf Richter entschieden zugunsten des Magazins. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit seien die Beiträge des Magazins in weiten Teilen nicht zu beanstanden, hieß es damals.

Damit konnten "Compact"-Gründer Jürgen Elsässer und die weiteren Mitarbeiter ihre Aktivitäten bis jetzt fortsetzen.

Ministerium: "Compact" agitiert gegen Gesellschaftssystem

Das Innenministerium begründete das Verbot damit, dass sich "Compact" gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte", führte das Ministerium später aus. Das Unternehmen agitiere "gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht".

Das Ministerium verwies auch darauf, dass die "Compact"-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und daraufhin beobachtet wurde.

Gegen das Verbot hatten dem Bundesverwaltungsgericht zufolge die betroffenen Unternehmen und mehrere Einzelpersonen geklagt. Sie argumentieren, dass ein Presse- und Medienunternehmen nicht auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden dürfe. Die Voraussetzungen dafür lägen nicht vor. Das Verbot sei unverhältnismäßig.

dpa/epd/AFP (ys,smk)

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