Im Kampf gegen den Waldbrand bei Gösselsdorf im Kreis Saalfeld-Rudolstadt bekommt die Thüringer Feuerwehr weitere Hilfe. Am Freitagmorgen sind drei Löschzüge aus Bayern zur Unterstützung eingetroffen. Das sagte der Sprecher des Landratsamtes, Peter Lahann, MDR THÜRINGEN am Morgen. Weitere Helfer werden im Laufe des Tages erwartet. Mittlerweile sind nach MDR-Informationen rund 670 Feuerwehrleute vor Ort im Einsatz.

Feuer hat sich nicht weiter ausgebreitet

Der Brand hat sich laut Lahann in der Nacht zu Freitag nicht weiter ausgebreitet. Aktuell brennt es auf einer Fläche von etwa 270 Hektar. Für Anwohner besteht weiterhin keine Gefahr. Ein Polizeihubschrauber ist mittlerweile ebenfalls wieder im Löscheinsatz. Die Helfer arbeiten außerdem an einer neuen Leitung, um schneller Löschwasser an die Einsatzstellen zu bekommen.

Zwischenzeitlich hatten sich am Donnerstag die lokalen Löschwasserressourcen erschöpft. Etwa mittels Pumpsystemen wurden inzwischen mobile Löschwasserreservoirs im Brandgebiet befüllt. Landwirte unterstützten die Einsatzkräfte mit ihren Maschinen beim Wassertransport.

Bauern helfen beim Bereitstellen von Löschwasser.Bildrechte: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Größter Waldbrand in Thüringen seit Jahrzehnten

Der Brand bei Gösselsdorf ist laut Thüringenforst der größte Waldbrand in Thüringen seit mindestens drei Jahrzehnten. Er war am Mittwoch ausgebrochen. Seitdem sind Feuerwehren ununterbrochen im Einsatz, um das Feuer einzudämmen. Auch Löschhubschrauber der Polizei sind im Einsatz.

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hatte am Mittwochabend wegen des Brandes den Katastrophenfall ausgelöst. Das ermöglicht dem Landkreis unter anderem, Evakuierungen anzuordnen oder die Bundeswehr um Hilfe zu bitten.

Was ist ein Katastrophenfall?

Der Katastrophenfall ist in Deutschland eine offizielle Ausnahmesituation, die von einer zuständigen Behörde festgestellt wird, wenn eine große Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte besteht und normale Einsatzmittel nicht mehr ausreichen, um die Lage zu bewältigen.

In einem Katastrophenfall dürfen Behörden Maßnahmen wie Evakuierungen, Straßensperrungen oder Einschränkungen des öffentlichen Lebens anordnen. Vor dem Einsatz weitreichender Maßnahmen muss der Staat prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Katastrophe handelt.

Beispiele für Maßnahmen im Katastrophenfall:

Einschränkung von Freiheitsrechten (z. B. Ausgangssperren)

  • Schließung von Geschäften oder Schulen
  • Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung
  • Räumung von gefährdeten Gebieten

MDR (/dr)

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