Der Cranach-Triegel-Altar darf auch in Zukunft im Naumburger Dom präsentiert werden. Das besagt das lang erwartete Urteil der UNSESCO-Sachverständigen. Allerdings muss das Kunstwerk des Malers Michael Triegel innerhalb des Doms umziehen.

Welterbestatus des Naumburger Doms war in Gefahr

Seit Jahren dauerte der Streit über den Cranach-Triegel-Altar an. Nach Überzeugung vieler Experten störte der Altar an seinem ursprünglich vorgesehenen Ort die Zusammenschau von hochmittelalterlicher Architektur, Bildhauerei, Glasmalerei und den Stifterfiguren rings um Uta von Naumburg. Es wurde befürchtet, dass der erst 2018 gewonnene Welterbestatus des Doms wieder aberkannt werden könnte. Der Leipziger Maler Michael Triegel hatte 2020 im Auftrag der Vereinigten Domstifter den zwischen 1517 und 1519 von Lucas Cranach dem Älteren geschaffenen und später teils zerstörten Naumburger Altaraufsatz um ein fehlendes Mittelteil ergänzt.

Seit 2018 zählt der Naumburger Dom zum UNESCO-Welterbe.Bildrechte: IMAGO/Eberhard Thonfeld

Cranach-Triegel-Altar zieht um

Staats- und Kulturminister Rainer Robra bat schließlich das Welterbezentrum der UNESCO in Paris um Vermittlung. Dessen Experten befassten sich intensiv mit den Aussagen der Kunst- und Architektursachverständigen und besuchten im März für zwei Tage den Naumburger Dom. Das Ergebnis lautet: Der Cranach-Triegel-Altar bleibt im Dom, zieht aber um – vom Westchor ins Nordquerhaus, wo das Kunstwerk einen eigenen würdigen Raum erhält.

Harald Meller, Direktor des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, sagte: "Die Einschätzung der Experten der UNESCO gibt den Denkmalpflegern unseres Landes vollumfänglich recht." Er betonte die Wichtigkeit des Miteinander-Ringens, wenn man unterschiedlicher Ansicht sei. Schließlich gehe es um den "Erhalt und die angemessene Nutzung des kulturellen Erbes als Vermächtnis an künftige Generationen."

Quelle: Ministerium für Kultur, Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Bearbeitung: jb, lm

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