1.000 Euro gefordert: Verbraucherzentrale warnt vor falschem Gerichtsvollzieher
Ein angeblicher Gerichtsvollzieher hat versucht, eine Frau in Großenhain zu betrügen. Per Brief forderte er 965 Euro von ihr. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) mitteilte, sollte die Frau für einen angeblichen Lotto-Vertrag für das Spiel 6aus49 zahlen. Sonst drohe ihr das Gefängnis. Der gefälschten Zahlungsaufforderung aus Frankfurt/Main lagen demnach ein Pfändungsbeschluss und ein Vollstreckungsbescheid bei. Die schockierte Frau eilte zu einer Rechtsberaterin von der VZS. Die deckte den Betrug auf.
Beraterin: "Brief war sofort verdächtig"
"Dass ein hessischer Gerichtsvollzieher sich bei einer Verbraucherin in Großenhain meldet, war sofort verdächtig," sagte die Rechtsberaterin der VZS in Meißen, Anett Wagner. Zudem habe die Adressatin kein Lotto gespielt. Auch hätte sie das Geld nicht bezahlen können. Und es wurde zuvor keine Mahnung verschickt. Doch bei den Empfängern lösen solche Schreiben Angst aus. Zumal in dem konkreten Brief behauptet wurde, dass das Konto der Frau bereits gepfändet wurde.

Richtig reagieren auf falsche Geldpfändungen
Die Verbraucherzentrale hat nun vor der betrügerischen Masche gewarnt. Sie rät, wie sich Menschen bei derartiger Post verhalten sollten:
- Vor allem Ruhe bewahren,
- Keine QR-Codes scannen (damit sollte die Frau Geld überweisen),
- Unbekannte Verträge kritisch prüfen,
- Rechtsbegriffe prüfen (z.B. "Artikel" im deutschen Strafgesetzbuch, dort gibt es nur Paragrafen)
- Absender unabhängig prüfen (am besten Adresse und Telefonnummer nachschlagen)
- Im Zweifel an die VZS wenden, dann handeln
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Auf Nachfrage beim Amtsgericht Frankfurt am Main wurde demnach schnell klar: Diese Pfändungsmasche ist dort bekannt. Einen Gerichtsvollzieher namens "Dr. Lutz Mühlenstädt", wie er im Brief hieß, gibt es nicht. Der VZS zufolge war die Frau sehr erleichtert, dass es sich um einen Fake-Gerichtsvollzieher handelt und sie nichts bezahlen müsse.
MDR (wim)
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