Sollten AfD-Mitglieder in Mitteldeutschland vom Staatsdienst ausgeschlossen werden?
- In Thüringen wird die Parteizugehörigkeit von Bewerbenden im Staatsdienst nicht abgefragt.
- Sachsen hat bereits einen "Verfassungstreue-Check".
- Rechtsexperten warnen vor pauschalen Ausschlüssen aus dem Staatsdienst.
Wer in Thüringen im Staatsdienst arbeiten will, muss beim Innenministerium vorher keine Parteizugehörigkeit angeben. Das Ministerium weist lediglich darauf hin, dass die AfD im Freistaat vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft ist.
Jonas Urbach, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag sieht keine Rechtsgrundlage dafür, bei Bewerbern die Parteizugehörigkeit abzufragen. "Es ist so, dass die Mitglieder des öffentlichen Dienstes grundsätzlich verpflichtet sind, ihr gesamtes Berufsleben lang bei all dem, was sie tun, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten", sagt Urbach. Dementsprechend müsse man mit ihnen ins Gespräch kommen. "Aber einfach pauschal zu sagen, dass sie dort nicht mehr arbeiten oder eingestellt werden dürfen – das ist schwierig."
Sachsen prüft gezielt die Verfassungstreue – bald mit schärferer Regelung?
In Sachsen gibt es seit vergangenem Jahr einen sogenannten Verfassungstreue-Check. Das Gesetz sieht vor, dass Sicherheitsbehörden wie Polizei und Justizvollzugsdienst vor Neueinstellungen und Beförderungen in leitende Positionen eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz stellen müssen. Nachdem das Ergebnis bekannt ist, können die Behörden dann selbst entscheiden, ob sie die Person einstellen oder nicht.
Valentin Lippmann will diese Regel noch einmal verschärfen. AfD-Parteimitglieder mit hoher politischer Verantwortung dürften künftig nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden, sagt der innenpolitische Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag. "Wer in einer herausragenden Stellung der AfD tätig ist, beispielsweise Mandate wahrnimmt wie im Gemeinderat oder im Kreistag, dass dort die Regelvermutung unterstellt werden kann, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die Voraussetzung nach dem Beamtenstatusgesetz hinsichtlich seiner Verfassungstreue nicht erfüllt."
Das treffe aber nicht auf einfache Mitglieder zu. Diese müssten als Einzelfälle überprüft werden. Rico Gebhardt, der innenpolitische Sprecher der sächsischen Linken, hat seine Zweifel, ob so etwas auf Länderebene geregelt werden kann. "Ich glaube tatsächlich, wenn es um das Beamtenrecht geht, muss es eine bundesweit einheitliche Regelung geben. Das würde ja das Beamtenrecht in den einzelnen Ländern ein bisschen überfordern. Das müsste dann schon eine gemeinsame Einigung zwischen den Bundesländern sein, inklusive dann auch des Beamtenrechtes auf der Bundesebene."
Juristische Zweifel an Pauschalausschluss
Rechtswissenschaftler Josef Franz Lindner findet: Wenn AfD-Mitglieder grundsätzlich ausgeschlossen werden vom Staatsdienst, sei das rechtlich angreifbar. Er verweist auf das Grundgesetz Artikel 33, Absatz 2. "Der sagt: Jeder Deutsche hat nach Eignung, Leistung und Befähigung Zugang zu jedem öffentlichen Amt, wozu auch jede Stelle im öffentlichen Dienst gehört. Zur Eignung gehört natürlich auch die Verfassungstreue." Diese müsse aber für jede einzelne Person geprüft werden.
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