• Nach der Änderung des Geschlechtseintrags gelten bestimmte Fristen, die einem Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vorbeugen sollen.
  • Für Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß wird daran deutlich, dass das neue Gesetz konsequent und unabhängig von der politischen Gesinnung angewendet wird.
  • Freddie Stebich vom Dachverband queerer Vereine und Initiativen in Sachsen sieht in dem Fall einen Fortschritt für das Selbstbestimmungsrecht.

Transpersonen konnten in der BRD schon ab 1981 Geschlecht und Namen in ihren Dokumenten ändern lassen. Allerdings nur unter verschiedenen Voraussetzungen – wie Zwangssterilisation. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht diese Bedingung später aufhob, mussten Transpersonen immer noch teure Doppelgutachten vorweisen und Gerichtsverfahren durchlaufen.

Selbstbestimmungsgesetz seit November in Kraft

Erst im November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Es erlaubt Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – mit wenigen Vorgaben, erklärt Heinz-Jürgen Voß, Professor für Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg.

"Man kann den Geschlechtseintrag jetzt auch nicht beliebig ändern lassen, sondern man hat nochmal drei Monate Bedenkzeit. Nach der Änderung des Geschlechtseintrages ist es nochmal ein Jahr lang verboten, den Geschlechtseintrag wieder zu ändern. Also es sind auch verschiedene Vorkehrungen getroffen, um die Ernsthaftigkeit des Geschlechtseintrages auch wirklich abzusichern." Doch mit der Geschlechtsänderung einer der prägendsten Figuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt kommt Unsicherheit auf.

Sexualwissenschaftler: Liebichs Geschlechtsänderung sollte ernst genommen werden

Ist der Wandel von Sven zu Marla-Svenja Liebich nur eine Provokation? Will Liebich das Gesetz als absurd darstellen? Wird das Gesetz zweckentfremdet? Verständliche Fragen für Freddie Stebich von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen. Stebich selbst sieht die Geschichte allerdings entspannt: "Natürlich ist es jetzt nicht an mir oder an uns als LAG, das Geschlecht von Einzelpersonen zu hinterfragen oder das da abzusprechen."

Vielmehr habe sich das Selbstbestimmungsgesetz hier laut Sexualwissenschaftler Voß insofern bewährt, als "auch eine Person, die eher dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet wird und auch entsprechend verurteilt ist, eben davon Gebrauch macht, sich Marla-Svenja Liebich nennt und sich selbst als Frau bezeichnet und verortet. Aus meiner Sicht gilt es dann nach dem Selbstbestimmungsgesetz, dem wiederum Rechnung zu tragen, wie bei anderen Personen auch."

Heißt: Davon auszugehen, dass die Änderung des Geschlechtseintrags sehr ernsthaft erfolgt sei – und Liebich eben als Frau angesprochen werden sollte.

Geschlechtsidentität unabhängig von politischer Gesinnung

Auf Anfrage wollte sich Liebich nicht zu den Hintergründen äußern – auch nicht dazu, ob sich ihre Haltung zu Transpersonen verändert hat. Selbst wenn es nur Provokation war, sieht Freddie Stebich darin einen Fortschritt. "Was kann denn dieser Fall beweisen? Also im besten Fall kann er beweisen, eine Person sagt, sie ist eine Frau und sie wird als solche akzeptiert."

Und am Ende weist Stebich noch auf einen weiteren Aspekt hin: In der queeren Community kommen eben alle politischen Einstellungen vor – und dazu gehörten auch rechtsextreme Transpersonen.

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