Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl-Plus-App
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt am Dienstag ein Verfahren gegen den Discounter Lidl. Verhandelt wird über die Lidl Plus App. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft dem Unternehmen vor, die Kunden nicht ausreichend darauf hinzuweisen, dass sie die App-Vorteile mit ihren Daten bezahlen.
In den Datenschutzhinweisen legt Lidl zwar offen, welche Daten erhoben werden. Das reicht den Verbraucherschützern aber nicht. Der Bundesverband fordert, dass für die Kunden auf den ersten Blick eindeutig sein muss, wie Lidl ihre Daten nutzt – und zwar schon, bevor sie ein Nutzerkonto eröffnen. Deshalb sei es irreführend, dass die Lidl-Plus-App als kostenlos beworben werde.
Welche Daten werden von Lidl erfasst?
Bei Lidl müssen die Kunden bei der Registrierung Vorname, E-Mailadresse, Handynummer und Geburtsdatum angeben. Für Anbieter wie Lidl geht es aber in erster Linie um das Nutzerverhalten. Wenn man einen Rabatt-Coupon einlösen will, muss man ihn auf dem Handy aktivieren und die App im Supermarkt an der Kasse einscannen lassen. Dadurch kann erfasst werden, wann man in welcher Filiale einkauft, was man kauft, welche Rabatte man nutzt und wie man bezahlt.
Auch das Nutzungsverhalten in der App wird nachverfolgt, also, wann, wie lange, mit welchem Gerät und mit welchem Betriebssystem man die App nutzt. Damit kann Lidl sehr genaue Kundenprofile erstellen.
Verbraucherschützer: Prozess gegen Lidl ist Pilotverfahren
Bei dem Prozess geht es den Verbraucherschützern nicht nur um Lidl. Die Klage sei ein Pilotverfahren. Damit solle geklärt werden, in welcher Form die Anbieter von solchen Bonusprogrammen die Kunden über den Preis aufklären müssen.
Lidl wollte sich auf MDR-Anfrage bisher nicht äußern. Mit einer Entscheidung in dem Fall ist am Dienstag noch nicht zu rechnen.
Rabatte, Bonus- und Treueprogramme: Viele Handelsketten bieten eigene App an
Fast alle großen Handelsketten haben mittlerweile eine App. Wer sich registriert, kann etwa Bonus- und Treueprogramme nutzen, teilweise sind auch zusätzliche Artikel im Angebot. Kunden und Händler gehen mit der Nutzung der Apps ein Tauschgeschäft ein: Individuell zugeschnittene Sonderangebote gegen die eigenen Daten.
Dadurch können die Händler zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.
MDR (smk, akq)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke