• In Sachsen und Thüringen haben bisher nur etwa ein Prozent der AOK--Plus-Versicherten ihre E-Patientenakte selbst genutzt.
  • Arztpraxen müssen per Gesetz ab Oktober die ePA für ihre Patienten anbieten und befüllen.
  • Datenschützer raten Patienten dazu, den Zugriff auf die E-Akte zu beschränken.

Hausarzt Robin John in Schönebeck trägt täglich Laborwerte in elektronische Patientenakten (ePA) ein. Er macht damit gute Erfahrungen – zurzeit auch, weil er die Urlaubsvertretung für Kollegen übernimmt. "Insbesondere jetzt in der Urlaubszeit ist das natürlich ein praktisches Tool, wenn wir da erhobene Befunde oder auch Laborwerte in die elektronische Patientenakte einlesen können und dann eben die vertretenen Ärztinnen und Ärzte das dann einfach problemlos abrufen können."

Nur wenige Patienten nutzen ePA aktiv

Hausarzt John hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten schon hunderte Einträge gemacht. Aber noch kein Patient habe nach der ePa und den Einträgen gefragt. Das spiegelt sich in aktuellen Zahlen wider. Die Nachrichtenagentur dpa hat sich unter den größten Krankenkassen umgehört und festgestellt, dass nur ein Bruchteil der 70 Millionen Menschen mit E-Akte bisher darauf zugegriffen hat.

Auf die E-Akten der Krankenkasse AOK Plus mit 3,5 Millionen Versicherten in Sachsen und Thüringen griff bisher rund ein Prozent der Versicherten zu, teilt die Krankenkasse auf Nachfrage mit. Sprecher Matthias Gottschalk erklärt, wie es geht. Für den Zugriff brauche es eine App und eine sogenannte Gesundheits-ID. "Die App führt einen durch diesen Prozess hindurch, sodass man diese Gesundheits-ID erstellen kann", erklärt Gottschalk. Für die Verifizierung gebe es verschiedene Möglichkeiten. Man kann sich zum Beispiel über die Gesundheitskarte ausweisen, wenn sie aktiviert ist oder in ein Service-Center der Krankenkasse gehen.

Ab Oktober wird ePA Pflicht für Arztpraxen

Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet das Authentifizierungs-Verfahren als aufwendig. Sprecherin Micaela Schwanenberg sieht aber auch noch andere Gründe für die geringen ePa-Zugriffe. "Ich glaube nicht, dass das bei den Leuten schon so wirklich angekommen ist, dass das jetzt losgeht."

Man müsse daran denken, dass die Arztpraxen die E-Akte wahrscheinlich noch gar nicht so aktiv nutzen. Schwanenberg erklärte, erst ab Oktober seien sie dazu verpflichtet. Viele würden wohl jetzt erst flächendeckend die Software beschaffen und Befundunterlagen und andere Dinge in die Akten einstellen. Daher dürften viele Akten noch leer sein.

Zugriff auf Gesundheitsdaten in der App beschränken

Patientenschützer mahnen jedoch, wer der ePa nicht aktiv widersprochen habe, könne nur in der App seine Daten schützen. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, betont: "Deshalb ist es wichtig, die Apps der Krankenkasse zu nutzen. Sonst ist eine Steuerung der höchstpersönlichen Daten unmöglich. Jeder Gesundheitsdienstleister kann dann alles sehen und davor ist zu warnen, denn es gibt gute Gründe, hier eine Auswahl zu treffen."

Nur ein kleiner Teil hat der ePA widersprochen: Von 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben 70 Millionen seit Januar eine elektronische Patientenakte bekommen. Arztpraxen haben standardmäßig 90 Tage Zugriff, wenn die Versichertenkarte eingelesen wurde.

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