Verbraucherzentrale Hamburg verklagt Lidl wegen irreführender Werbung
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat rechtliche Schritte gegen die Supermarktkette Lidl eingeleitet. Anlass ist eine Werbeaktion des Unternehmens mit dem Slogan "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger". Nach Einschätzung der Verbraucherschützer vermittelt diese Aussage den Eindruck, dass eine große Anzahl von Artikeln unmittelbar und dauerhaft im Preis gesenkt worden sei.
Fehlende Nachweise für Preisaktionen
Tatsächlich habe Lidl jedoch auf Nachfrage keine vollständige und nachvollziehbare Liste der angeblich reduzierten Produkte vorgelegt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies nicht nur intransparent, sondern auch rechtlich fragwürdig. "Wer mit so konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, muss sie auch belegen", sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Klage wegen möglicher Rechtsverstöße am Landgericht Heilbronn
Die Hamburger Verbraucherschützer stützen ihre Klage unter anderem auf mögliche Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Aussagen von Lidl seien irreführend, nicht belegbar und verletzten die Informationspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden.
Eingereicht wurde die Klage beim Landgericht Heilbronn in Baden-Württemberg. Lidl hat seinen Unternehmenssitz im benachbarten Neckarsulm. Das Unternehmen erklärte, von der Klage bislang keine Kenntnis zu haben. Grundsätzlich äußere man sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
afp(mbe)
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