Indexmiete: Worauf Sie achten sollten
Inhalt des Artikels:
- Verbraucherpreisindex als Grundlage für Mietanpassung
- Mietpreisbremse gilt mit Einschränkungen
- Indexmiete muss im Vertrag stehen
Steigen die Verbraucherpreise, können Indexmieten vom Vermieter in gleicher Weise angepasst werden. Die Miete ist also gekoppelt an die Inflation. "In Zeiten geringer Inflation ist das vielleicht gar nicht so schlecht, wenn ansonsten die Mieten stark steigen. In Zeiten hoher Inflation ist es doppelt schlecht", erklärt Britta Beate Schön, Expertin für Recht vom Verbraucherportal Finanztip bei MDR um 4. Denn dann müssen Betroffene nicht nur mehr Geld für zum Beispiel Essen oder Kleidung ausgeben, sondern auch für die Miete.
Planungssicherheit ist mit Indexmieten schwierig, so Schön: "Bei der Indexmiete weiß man nicht, wie die Inflation sich entwickelt. Es kann immer mal wieder was passieren, was wir in den letzten Jahren gesehen haben: Auf einmal kann ein Krieg ausbrechen. Das treibt die Preise in die Höhe und damit nicht nur die Lebenshaltungskosten, sondern zusätzlich noch die Miete."
Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert ein Verbot des Abschlusses von Indexmietverträgen, wie er auf MDR-Anfrage mitteilt. Und: "Eine Begrenzung der Erhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Indexmietverträgen", so die Forderung des DMB.
Der Verband Haus und Grund warnt hingegen vor einem solchen Verbot. "Gerade in den angespannten Wohnungsmärkten der Großstädte ist die Indexmiete ein zentrales Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung von Neubauprojekten. Einschränkungen oder Verbote würden Investitionsanreize untergraben – und damit auch den dringend benötigten Wohnungsneubau gefährden", sagt Matthias zu Eicken, Leiter für Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik bei Haus und Grund.
Verbraucherpreisindex als Grundlage für Mietanpassung
Einmal im Jahr darf die Indexmiete steigen. Dies muss der Vermieter schriftlich mitteilen. Die neue Miete ist dann ab dem übernächsten Monat wirksam. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Verbraucherpreisindex. An diesem orientiert sich die Indexmiete. "Man schaut sich tatsächlich den Verbraucherpreisindex am Tag des Abschlusses des Mietvertrags an und dann an dem aktuellen Tag. Wenn ich da eine Steigerung habe von 2,5 Prozent, dann darf auch die Miete sich um 2,5 Prozent erhöhen", erläutert Rechtsexpertin Britta Beate Schön.
Theoretisch kann die Indexmiete auch sinken: nämlich dann, wenn die Lebenshaltungskosten sinken. Allerdings ist der Verbraucherpreisindex zuletzt nur gestiegen.
Mietpreisbremse gilt mit Einschränkungen
Zwar gilt die Mietpreisbremse auch für Indexmieten, allerdings nur für die Ausgangsmiete. Für die Erhöhungen, die durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten kommen, gilt sie nicht, erläutert Britta Beate Schön von Finanztip.
Hinzu kommt, dass die Mietpreisbremse nicht für Neubauten, die nach 2014 gebaut wurden, gilt, sagt die Expertin: "Diese Indexmieten, die findet man vor allen Dingen bei Neubauten. Das heißt, da gilt die Mietpreisbremse nicht."
Mit Vermieter sprechen
Um die Mieterhöhungen möglichst zu kontrollieren und Überraschungen entgegen zu wirken, könne man versuchen, mit dem Vermieter zu reden. "Dass man versucht zu sagen: Ich kann diese Indexmiete gerne akzeptieren, aber können wir vielleicht einen Deckel einbauen? Also nicht mehr als fünf Prozent pro Jahr. Oder können wir vielleicht vereinbaren, dass die Indexmiete sich nicht jedes Jahr erhöht, sondern erst alle zwei oder alle drei Jahre? Sodass man versucht, das ein bisschen abzumildern", schlägt die Rechtsexpertin vor.
Indexmiete muss im Vertrag stehen
Wenn es sich um eine Indexmiete handelt, muss das im Vertrag deutlich erkennbar sein, erläutert Rechtsexpertin Britta Beate Schön: "Das heißt, es muss drinstehen, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist." Es müsse demnach neben einer möglichen Erhöhung auch im Vertrag stehen, dass die Miete sinken kann, wenn die Preise fallen. Vermieter dürfen eine Indexmiete nicht verstecken. "Sie müssen keine Angst haben, dass Sie einen Mietvertrag unterschreiben und auf einmal entpuppt er sich als Indexmiete. Das ist gerichtlich tatsächlich auch schon bestätigt worden. Es darf nicht überraschend sein und es muss transparent sein. Wenn es das nicht ist, ist es ein ganz normaler Mietvertrag", so Schön.
MDR (jvo)
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