Alle haben immer Verständnis, solange sie nicht von den Auswirkungen betroffen sind. Natürlich sollen Flughafenangestellte für bessere Arbeitsverhältnisse in den Streik treten, aber doch bitte nicht ausgerechnet an dem Tag, an dem der Urlaubsflieger startet. Pflegepersonal muss besser bezahlt werden, ganz klar. Aber können die Angestellten bitte nur dann für ihre Rechte kämpfen, wenn ich gesund bin? Ist ja wohl nicht zu viel verlangt.

Was am kommenden Wochenende in Montreal passiert, ist wie ein Streik der Hausärzte auf dem Höhepunkt der Grippewelle und ein Arbeitsausstand der Piloten am ersten Tag der Sommerferien. Rund um das Formel-1-Rennen legen die Stripperinnen in der kanadischen Metropole ihre Arbeit nieder.

Max Verstappen hat in Montreal eh keine Zeit für Freizeitaktivitäten, er muss sich auf den Grand Prix konzentrieren

Kein Lapdance nach dem Grand Prix, kein hüllenloser Tanz an der Stange nach dem freien Training. Am Wochenende, an dem es nach Benzin und Testosteron riecht, bleiben die Tanz-Etablissements mit plüschigen Sofas und Stangen, wie man sie sonst nur aus Feuerwehrwachen kennt, geschlossen. „Wir glauben, dass der Grand Prix der beste Zeitpunkt für einen Streik ist“, heißt es in einem Statement auf der Webseite des Komitees autonomer Sexarbeit: „Das ist unsere Chance, diese Einnahmen zu gefährden und ihnen dort zu schaden, wo es am meisten wehtut.“

Erst Slicks, dann Slips – nicht an diesem Wochenende

Mit der Arbeitsniederlegung wollen die Frauen vor allem für die gleichen Rechte kämpfen, die Menschen in anderen Jobs haben: „Da wir keine fest angestellten Mitarbeiter sind, haben wir keinen Zugang zu den Schutzmaßnahmen, die andere Arbeitnehmer normalerweise genießen.“

Wer es denn unbedingt nötig hat, nach Poleposition und Slicks noch Poledance und Slips zu sehen, muss sich in Montreal eben etwas einfallen lassen. Bei Piloten- und Lokführerstreiks nehmen die Reisenden ihr Glück auch oft in die Hand und bilden Fahrgemeinschaften. Also Männer, tanzt doch einfach selber.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke