Das Bundeskartellamt erschüttert die Bundesliga
Diese Nachricht trifft die Deutsche Fußball Liga (DFL) und ihre 36 Profiklubs unerwartet hart: Das Bundeskartellamt teilte am Montag in einer vorfinalen Bewertung zwar mit, dass die umstrittene 50+1-Regel mit nationalem und europäischem Kartellrecht vereinbar sein kann. Allerdings nur unter drei Bedingungen, die von der Bundesliga erfüllt werden müssen.
Die gravierendste: Es darf keine 50+1-Ausnahmen mehr geben. Und ein Bestandsschutz darf nur temporär gelten, nicht dauerhaft. Dies betrifft die beiden Werksklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg. Hier hat der Mutterverein (e.V.) keinen beherrschenden Einfluss auf die ausgegliederte Profifußball-Abteilung, was 50+1 aber zwingend vorschreibt, damit Investoren sich nicht ins Tagesgeschäft einmischen können.
Weitere Bedingungen: Die DFL muss mit Blick auf 50+1 die Offenheit der Vereine sicherstellen, was den Zugang zur stimmberechtigten Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans betrifft. Hier ist RB Leipzig mit seiner Vereinsstruktur (nur 23 stimmberechtigte Mitglieder) und dem Investor Red Bull betroffen.
Die dritte Bedingung betrifft die Organisations-Regeln auf den Mitgliederversammlungen der 36 Klubs: Die DFL muss prüfen und sicherstellen, dass Weisungen des e.V. an die Vertreter der Profi-Abteilung, bei Abstimmungen befolgt werden.
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Die 50+1-Regel besagt, dass Fußballvereine bei ausgegliederten Profimannschaften stets die Stimmenmehrheit an der jeweiligen Kapitalgesellschaft behalten müssen – konkret mindestens 50 Prozent plus eine Stimme. Dadurch wird sichergestellt, dass externe Investoren zwar Anteile erwerben, aber nie die Kontrolle über den Verein übernehmen können.
Die DFL-Geschäftsführung und das Präsidium stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, die Bedingungen zu erfüllen, damit 50+1 nicht gekippt wird. DFL-Chef Hans-Joachim Watzke erklärte: „Die 50+1-Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs. Das DFL-Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen. Klar ist: Der gesamte Ligaverband DFL e.V: wird Lösungen finden müssen, um die Regelung gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken.“
Einen Zeitrahmen gibt die Bonner Behörde der DFL nicht vor, ein „längerer Übergangszeitraum“ sei gerechtfertigt. Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen DFL und Kartellamt läuft seit 2018.
Bayer Leverkusen äußerte sich Montagmittag in einer Mitteilung „Die heute veröffentlichte, rechtlich unverbindliche Stellungnahme des Bundeskartellamts bedeutet einen bemerkenswerten Kurswechsel in der Frage der Rechtmäßigkeit der seit 25 Jahren bestehenden Ausnahme von der 50+1 Regel. Diese neue Einschätzung halten wir weder inhaltlich noch im Ergebnis für überzeugend. Auch die für die Änderung der Rechtsansicht vorgebrachten EuGH Urteile rechtfertigen den Kurswechsel nicht. Gemeinsam mit der DFL und allen relevanten Akteuren werden wir die Sach- und Rechtslage sorgfältig prüfen und behalten uns dabei sämtliche rechtliche Optionen vor.“
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