• 2024 nahmen die Jugendämter sieben Prozent weniger Kinder in Obhut – erstmals seit drei Jahren ein Rückgang.
  • Weniger unbegleitete Einreisen führten zu einem Rückgang der Inobhutnahmen.
  • Mehr Inobhutnahmen erfolgten wegen körperlicher Gewalt, Vernachlässigung, psychischer Misshandlung und elterlicher Überforderung.

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2024 deutlich weniger Kinder und Jugendliche in Obhut genommen als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt am Montag mitteilte, sank die Gesamtzahl der Inobhutnahmen um rund 5.100 Fälle beziehungsweise sieben Prozent auf 69.500. Damit ging die Zahl der Schutzmaßnahmen erstmals wieder zurück, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge angestiegen war.

Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen

Als Hauptursache für den Rückgang nannte die Behörde die gesunkene Zahl unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland. Im Vergleich zu 2023 habe es hier rund 8.500 Fälle weniger gegeben – ein Minus von 22 Prozent. Dennoch blieben unbegleitete Einreisen mit einem Anteil von 44 Prozent weiterhin der häufigste Anlass für eine Inobhutnahme.

Zugleich hätten die Fälle von dringender Kindeswohlgefährdung um zehn Prozent zugenommen, so das Bundesamt. Sie machten im vergangenen Jahr 42 Prozent der Inobhutnahmen aus. Auch die Zahl der Selbstmeldungen, bei denen sich Kinder oder Jugendliche aus eigenem Antrieb an das Jugendamt wenden, sei um zehn Prozent gestiegen und habe einen Anteil von 13 Prozent an allen Fällen ausgemacht.

Häufiger Grund: Misshandlung

Besonders häufig sind Inobhutnahmen laut Statistik auf körperliche Misshandlungen, Vernachlässigung, Überforderung der Eltern und psychische Misshandlungen zurückzuführen. Bei körperlicher Gewalt habe es 1.026 Fälle mehr gegeben als im Vorjahr, bei Vernachlässigung 939. Auch Überforderungen der Eltern und psychische Misshandlungen seien deutlich häufiger genannt worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Jugendämter nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen sowohl vorläufige Inobhutnahmen direkt nach einer unbegleiteten Einreise als auch reguläre Maßnahmen nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen.

AFP/KNA/dpa (jst)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke