Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) verklagt drei Airlines wegen ihrer Handgepäck-Gebühren. Wie Vorständin Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte, werden Verbraucher durch unzulässige Kosten für das Handgepäck bei Flugreisen getäuscht.

Regelungen widersprechen EU-Recht

Pop zufolge umfasst der Preis häufig nur den Transport eines Mini-Gepäckstücks. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen. Die Maßstäbe der Fluggesellschaften widersprächen EU-Recht. Die vzbv-Vorständin verwies darauf, dass Fluggesellschaften verpflichtet seien, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern.

Die Klage betrifft den Angaben zufolge die Fluglinien Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines. Weitere Anbieter wie Ryanair seien in einem ersten Schritt abgemahnt worden.

Klare Standards gefordert

Pop forderte von der EU klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden.

Das Vorgehen des vzbv ist Teil einer europaweiten Aktion. Die Verbraucherschützer stützen sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2014. Demnach sei die Mitnahme von Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und keine Extraleistung der Airline.

dpa (dni)

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