• Für jede Buchung über Booking.com müssen Hoteliers fast ein Fünftel des Preises als Provision an das Reiseportal zahlen.
  • Trotzdem bietet das Portal vielen Hotels eine deutlich bessere Auffindbarkeit und umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Angebotserstellung.
  • Wer mehr an Provision bezahlt, wird bei Booking.com prominenter angezeigt.

Marco Kirchner gehört das Hotel Thüringer Hof in der Nähe von Schmalkalden. Drei Sterne, ein Fachwerkhaus, Außenpool und Sauna. Wer hier Urlaub machen möchte, zahlt auf Booking.com für zwei Nächte und zwei Personen aktuell um die 300 Euro.

Zweistellige Provision für Vermittlung von Zimmern

Kirchner rechnet vor, wie viel er an das Reiseportal abgeben muss: "Das sind im niedrigsten Fall 15 Prozent. Sprich, wenn der Gast 100 Euro fürs Zimmer bezahlt, dann schreibt mir Booking.com eine Rechnung über 15 Euro. Plus die Umsatzsteuer. Also eigentlich bewegen wir uns bei 18 Prozent weniger, die ich letztendlich von den 100 Euro von dem verkauften Zimmer habe." Kosten, die der Hotelier auch an die Kundschaft weitergeben muss.

Marco Kirchner schätzt, dass ein Viertel seiner Buchungen über Booking.com laufen, knapp 50 Prozent telefonisch oder auf seiner Webseite und nochmal ein Viertel über Agenturen, die zum Beispiel das Rennsteigwandern vermarkten.

Reiseportal bietet Hoteliers viele Vorteile

Für ihn ist Booking.com unverzichtbar. "Um die Sichtbarkeit zu erhöhen, weil man konkret in unserem idyllischen Örtchen jetzt nicht suchen würde. Aber wenn man die Region Thüringer Wald oder Rennsteig eingibt, dann erscheint man schon. Und wenn man dort mit guten Bildern und guten Bewertungen aufgeführt ist, hat man schon seine Vorteile."

Dazu kämen auf der Seite viele Freiheiten, wie er seine Zimmer anbieten möchte. "Ich kann auch viel definieren. Zum Beispiel, dass ich nicht nur eine Nacht haben will, sondern mindestens drei. Und ich kann angeben, dass ich keine Anreise an bestimmten Tagen haben möchte. Also man kann schon auch viel gestalten."

Doch auch wenn Kirchner die Provisionen zähneknirschend in Kauf nimmt, die Sammelklage kann der Hotelier verstehen.

Dehoga Sachsen-Anhalt: Ohne Booking.com geht es kaum

Der Fall ist eigentlich kein neuer: Booking.com hatte den Hotels verboten, auf ihrer eigenen Webseite Zimmer günstiger anzubieten. Doch die sogenannten Bestpreisklauseln sind kartellrechtswidrig. Deshalb fordern die Hotels jetzt Schadensersatz – für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Michael Schmidt ist Präsident des Dehoga Sachsen-Anhalt, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Auch als Inhaber des Gasthauses zur Henne in Naumburg kennt er die Tricks des Reiseportals gut: "Diese Provisionssätze hängen natürlich damit zusammen: Wenn Sie nur zwölf Prozent nehmen, dann werden Sie nicht gerankt. Wenn man höhere Provisionssätze an Booking.com bezahlt, dann hat man so eine Garantie, dass man auf die erste Seite kommt. Und das sind so die Rädchen, die Booking.com natürlich auch benutzt, um seinen Ertrag zu steigern."

Doch auch Schmidt betont: Ohne Booking.com gehe es kaum. Viele Gäste würden ihre Reise gerne mit wenigen Klicks buchen – und notfalls kostenlos stornieren."

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