• Dass heute mehr Rückrufe veröffentlicht werden als früher, wertet Sachsens Gesundheitsministerin als Zeichen für mehr Transparenz und Vorsicht.
  • Rückrufe können unterschiedlich gefährlich sein und betreffen nicht immer alle Verbraucher, etwa bei Allergenen.
  • Auch zurückgerufene Produkte können unbedenklich sein, weil sich Lebensmittelwarnungen meist vorsorglich auf ganze Chargen beziehen.

Eine große Informationstafel hängt im Eingangsbereich eines Supermarktes in Leipzig. Dort werden normalerweise Produktrückrufe ausgehängt, erzählt eine Mitarbeiterin. Heute: Keine einzige Meldung. Die meisten Kunden des Marktes erfahren tatsächlich erst direkt vor Ort, wenn Produkte zurückgerufen werden: "Ich erfahre das, indem ich im Laden bin und bevor ich bezahle, sagt eine Kundin. Ganz ähnlich äußert sich auch ein anderer Kunde: "Eigentlich nur im Laden selbst. Das hängt ja dann meistens an der Kasse und ich glaube, sonst habe ich das noch nie irgendwo anders gesehen."

Anzahl der Rückrufe seit mehreren Jahren konstant

Dabei gibt es das Portal lebensmittelwarnung.de. Das wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben. Die Bundesländer und auch Unternehmen können dort Rückrufe einstellen. 310 Warnmeldungen gab es im vergangenen Jahr über das Portal. Diese Zahl ist in den letzten fünf Jahren nahezu konstant geblieben. Allerdings: 2013 gab es nur 75 Meldungen.

Für Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping ist das aber ein gutes Zeichen: "Wir stellen einfach fest, dass sowohl die Unternehmen, als auch Betroffene eine größere Sensibilität dafür erworben haben und deswegen ist es kein Kriterium, dass es mehr geworden ist. Sondern ich werte das als Kriterium, dass man vertrauensvoller und verantwortungsbewusster damit umgeht."

Häufigste Rückrufe wegen Keimen oder Fremdkörpern

Am häufigsten werden Produkte wegen Krankheitserregern oder enthaltener Fremdkörper zurückgerufen, sagt Köpping. "Wir hatten im Jahr 2025 einen Rückruf für Hering in Gelee und dort ist es auf eine mögliche Verunreinigung mit Listerien zurückzuführen. Und das kann wiederum zu Durchfall und Fieber führen und deswegen ist dort so eine Rückrufaktion gestartet worden. Oder eben auch im Mai diesen Jahres mit Lausitzer Orangensaft, wo Fremdkörper im Saft gewesen sind, Glasscherben in dem Fall."

Übrigens ist es nicht in jedem Fall nötig, betroffene Lebensmittel zu entsorgen, sagt René Funke, Fachreferent im Thüringer Gesundheitsministerium: "Nicht jeder Mensch ist allergisch auf bestimmte Inhaltsstoffe, wie Senf zum Beispiel oder Fisch. Das heißt, wenn es ein Rückruf zu einem Produkt ist, wo eine Allergenkennzeichnung nicht korrekt ist: Erstmal prüfen, ob man überhaupt selbst allergisch ist. Ansonsten hat der Rückruf an sich erstmal keine Relevanz für einen selbst."

Rückruf nicht immer ein Grund zur Sorge

Und auch, wenn man die betroffenen Lebensmittel zu sich genommen hat – vielleicht, weil man von der Warnung zu spät oder gar nicht erfahren hat – muss man trotzdem nicht mit schweren Erkrankungen rechnen, beruhigt Funke. "Erst, wenn wirklich Symptome auftreten, ist auch ein Arztbesuch sinnvoll. Es ist ja so, dass Rückrufe tatsächlich auf der Basis der Chargenvermutung erfolgen." Das heißt: Wird in einem Produkt etwas gefunden, wird die gesamte Charge zurückgerufen. "Es kann deshalb sein, dass das Produkt selbst, das man in der Hand hat, ungefährlich ist."

Zurückgerufene Produkte können im Laden, in dem man sie gekauft hat, zurückgegeben werden. Lebensmittelwarnungen.de gibt es übrigens seit etwa einem Jahr auch als App – und damit bekommt man dann Rückrufe auch aufs Smartphone geschickt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke