Wie ist die aktuelle Regelung für Geflüchtete aus der Ukraine? Was spricht für eine Änderung - und was dagegen? Ein schneller Überblick über zentrale Fragen.

Warum gibt es die Debatte überhaupt?

Die Kosten für das Bürgergeld sind im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen - um rund vier Milliarden auf fast 47 Milliarden Euro. Das hat die Debatte über Korrekturen beim Bürgergeldsystem angefeuert.

So fordert der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder, dass Flüchtlinge aus der Ukraine kein Geld mehr nach den Regeln des Bürgergelds bekommen sollen, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie ist die Ausgangslage?

Normalerweise werden Flüchtlinge im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützt. Doch kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine entschied die Bundesregierung im Einklang mit der EU: Flüchtlinge aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen.

Sie können deshalb ohne Wartezeiten Arbeit aufnehmen bzw. haben Anspruch auf Sozialleistungen - wie eben das Bürgergeld. Dessen Höhe liegt im Fall von alleinstehenden Erwachsenen rund 110 Euro über dem, was Asylbewerbern zusteht.

Was sind die Argumente für eine Änderung?

Zwar sind viele Ukrainer längst erwerbstätig, doch ihr Anteil liegt in Deutschland nur bei rund einem Drittel. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist das ein niedriger Wert.

Würden ukrainische Flüchtlinge in Deutschland weniger staatliche Unterstützung bekommen, wäre der Anreiz zum Arbeiten größer, so der Gedanke - unabhängig davon, dass auch der staatliche Aufwand geringer ausfallen würde. Das gilt übrigens auch für die Kosten für die Unterbringung, die im Bürgergeldsystem gerade deutlich steigen.

Was spricht gegen eine Änderung?

Die schwarz-rote Koalition hat sich ohnehin vorgenommen, die Flüchtlinge aus der Ukraine, die seit April nach Deutschland kommen, nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu unterstützen. Doch das ist, so heißt es aus dem Arbeitsministerium, mit großen Schwierigkeiten verbunden.

Grund sind vor allem die Zuständigkeiten: Für das Bürgergeld sind der Bund und die Jobcenter zuständig, für die Asylbewerberleistungen die Kommunen. Und während Bürgergeldempfänger die Pflicht haben, sich an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit zu beteiligen, gibt es diese Pflicht bei Asylbewerbern nicht.

Eine schnelle Lösung - sei es nur für die jüngst eingereisten Ukrainer, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - oder für alle, wie es CSU-Chef Söder fordert, ist daher nicht in Sicht.

Hans-Joachim Vieweger, ARD Berlin, tagesschau, 05.08.2025 06:42 Uhr

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