Im Dienst verletzt: Sachsen will Unfallentschädigungen für Beamte verdoppeln
Der Freistaat Sachsen will die Unfallentschädigungen für Beamte, die im Dienst schwer verletzt werden oder ihr Leben verlieren, deutlich erhöhen. Wie das sächsische Finanzministerium mitteilte, hat das Kabinett eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Bei dem Vorhaben geht es um verbeamtete Einsatzkräfte wie Polizisten oder Feuerwehrleute, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung verunglücken. Wenn diese dadurch dienstunfähig werden und in den Ruhestand müssen, sollen sie einmalig 150.000 Euro erhalten. Bisher lag die Zahlung nach Angaben des Finanzministeriums bei 80.000 Euro.
Mehr Geld im Todesfall
Auch die Hinterbliebenenentschädigung soll den Angaben zufolge erhöht werden: Im Todesfall sollen die Zahlungen von bisher 60.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. Kinder in nicht verheirateten Lebenspartnerschaften sollen ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben. Laut Finanzministerium zählen diese Entschädigungen bereits jetzt zu den höchsten bundesweit. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sollte es zu der Gesetzesänderung kommen, würde auch die Familie des zu Jahresbeginn in Lauchhammer getöteten Polizisten eine höhere Entschädigung erhalten.
Gewaltbereitschaft als Grund
Finanzminister Christian Piwarz (CDU) begründete die geplante Anhebung mit zunehmender Gewaltbereitschaft gegenüber Staatsbediensteten. "Leider müssen Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen Leib und Leben einsetzen oder sehen sich gewalttätigen Personen ausgesetzt", so Piwarz.
Leider müssen Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen Leib und Leben einsetzen.
Geld könne den erlittenen Schaden zwar kaum aufwiegen, doch die Entschädigung solle den Betroffenen die Sorge um die finanzielle Absicherung nehmen, so der Minister.

MDR (ben)/dpa
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