Rechtsextremistin Liebich: Mit geändertem Geschlechtseintrag in die Frauen-JVA
- Die verurteilte Rechtsextremistin, Marla Svenja Liebich, muss ihre Haft in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, antreten.
- Liebich hat nun zwei Wochen Zeit, ihre Haft in der JVA Chemnitz anzutreten, wo ihre Unterbringung individuell geprüft wird.
- Medienberichte und Teile der queeren Szene werfen Liebich vor, ihr Geschlecht nur zur Beeinflussung der Haftbedingungen geändert zu haben.
Marla Svenja Liebich hat den Brief selbst auf X veröffentlicht: Die Ladung zum Haftantritt in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis. Wochenlang war medial spekuliert worden, ob die verurteilte Rechtsextremistin in ein Frauen- oder Männergefängnis kommt. Denn Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden – noch vor der Änderung des Geschlechtseintrags.
Doch alter Name und früherer Geschlechtseintrag spielten keine Rolle mehr, erklärt Staatsanwalt Benedikt Bernzen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle: "Wir haben einen gesetzlich vorgegebenen Prüfungsmaßstab, der zwei Punkte zum Gegenstand hat. Das ist zum einen das eingetragene Geschlecht, in diesem Fall weiblich und zum anderen der Wohnsitz. Dadurch, dass Frau Liebich in Sachsen wohnhaft und gemeldet ist, gilt für die Vollstreckung der sächsische Vollstreckungsplan." Dieser Plan sehe vor, dass Frauen in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, unterzubringen sind.
Individuelle Prüfung vor Haftantritt
So weit reicht zumindest die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Mit Erhalt des Briefes hat Liebich zwei Wochen Zeit die Haft anzutreten. Dort folge erst einmal ein Aufnahmegespräch in der JVA, erklärt Bernzen. Dabei wird geprüft: "Ob die Unterbringung von Frau Liebich in der dortigen JVA mit anderen Belangen, die eine Rolle spielen können, vereinbar ist. Da spielen die Anstaltsordnung, die Sicherheitsinteressen der anderen inhaftierten Frauen und die Sicherheitsinteressen von Frau Liebig eine Rolle".
Das bestätigt auf Anfrage die JVA Chemnitz schriftlich. Und ergänzt: "Ziel ist es hierbei, individuelle Lösungen unter Einbeziehung der betreffenden Person und der (Schutz-)Interessen von Mitgefangenen zu finden. Die JVA Chemnitz verfügt dabei über jahrelange Erfahrung und damit verbundenen Einzelfallentscheidungen."
Vorwurf: Liebich wolle Haftbedingungen beeinflussen
Doch einen Streitpunkt gibt es möglicherweise noch: So erklärte das sächsische Justizministerium in der Mitteldeutschen Zeitung, dass in bestimmten Fällen noch ärztliche oder psychologische Stellungnahmen zu einem Fall eingeholt werden könnten. Etwa wenn der Verdacht bestünde, jemand gebe sein Geschlecht nur anders an, um die Haftbedingungen zu beeinflussen.
Ein Vorwurf, den manche Medien und Teile der queeren Szene Liebich machen. Staatsanwalt Bernzen geht allerdings nicht davon aus, dass Liebich am Ende vielleicht doch in einem Männergefängnis landet: "Frau Liebich ist Frau Liebich und dementsprechend ist dann ein Frauengefängnis das Gefängnis, in der die Strafe zu vollstrecken ist. Wenn es anstaltsinterne Aspekte gibt, die mit Schwierigkeiten verbunden sind, muss man gucken, wie man diesen Schwierigkeiten begegnen kann und das natürlich vorrangig innerhalb der JVA in Chemnitz".
Liebich hat derweil auf X angekündigt, ein Gnadengesuch gegen die Haft zu stellen. Doch bis darüber entschieden wäre, müsste sie dennoch die Haftstrafe antreten. Im Frauengefängnis in Chemnitz.
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