Sexualisierte Gewalt gegen Kinder bleibt auf hohem Niveau
Bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bleiben die Fallzahlen auf einem hohem Niveau. Im vergangenen Jahr haben die Ermittlungsbehörden 16.354 Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie 1.191 Fällen gegen Jugendliche registriert. Von den 12.368 Tatverdächtigen waren etwa 95 Prozent männlich. Ein knappes Drittel der Tatverdächtigen war minderjährig. Bei den Opfern handelte es sich in Dreiviertel der Fälle um Mädchen. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand zwischen Opfer und dem oder der Tatverdächtigen nachweislich eine Vorbeziehung, überwiegend waren es Freunde oder Familienangehörige. Sowohl Opfer als auch Täter waren meist deutsch. Auch die Zahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten blieb mit 42.854 Fällen hoch.
Dobrindt: Sicherheitsbehörden müssen besser ausgestattet werden
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte die Zahlen "erschütternd". "Wir dürfen uns damit nicht abfinden. Jeder Täter muss konsequent verfolgt werden", erklärte Dobrindt bei der Vorstellung der Zahlen in Berlin. Dazu müssten Sicherheitsbehörden technisch so ausgestattet werden, dass sie Täter im Netz identifizieren und laufenden Missbrauch stoppen könnten. Dobrindt kündigte an, die Speicherung von IP-Adressen einzuführen.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, betonte, die Strafverfolgungsbehörden hätten ihre personellen Kapazitäten für diesen Bereich erhöht und bauten ihrer technischen Fähigkeiten weiter aus. Es gehe darum, Täter schneller zu identifizieren und kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Die Polizeien der Länder gingen regelmäßig gegen Betreiber von Plattformen im sogenannten Darknet vor, auf denen Abbildungen und Videos von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen verbreitet würden.
Viele Sexualstraftaten finden online statt
Einen neuen Höchstwert gab es im vergangenen Jahr mit 9.601 Fällen im Bereich jugendpornographischer Inhalte. In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Zahlen damit mehr als verdreifacht. Minderjährige machen laut Bundeskriminalamt in diesem Zusammenhang fast die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Straffällige Kinder und Jugendliche filmen sich dabei häufig selbst und leiten die Inhalte unbedacht an Personen aus ihrer Altersgruppe weiter. Dabei sei ihnen oft weder bewusst, dass sie eine Straftat begehen, noch welche sozialen und persönlichen Folgen mit diesem Handeln einhergingen.
Zu den digital begangenen Sexualdelikten zählen unter anderem das sogenannte Cybergrooming und das Livestreaming der Taten. Cybergrooming beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Täter halten sich dafür gezielt auf Plattformen auf, die bei Minderjährigen beliebt sind. Sie geben sich in sozialen Netzwerken oft als ungefähr gleichaltrig aus, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Fotos zu senden. Laut den Ermittlungsbehörden werden auch immer mehr Taten live über Online-Plattformen gestreamt. Andere Nutzer zahlen dafür, sich die Missbrauchshandlungen in Echtzeit anzuschauen und oft durch eigene Anweisungen zu beeinflussen. Je mehr die Kunden zahlen, desto brutaler gehen die Täter oft vor.
(Quellen: BKA, AFP, DPA, KNA), jeb
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