• Das Bürgergeld liegt bei 563 Euro plus Miete, doch Vollzeitarbeit zum Mindestlohn bringt im Osten rund 570 Euro mehr.
  • Ifo-Ökonom Blömer warnt: Wegen komplizierter Regeln lohnt sich Vollzeit für Geringverdiener oft kaum und führt in eine "Teilzeitfalle".
  • Wirtschaftsweise Veronika Grimm fordert Reformen beim Bürgergeld, um Arbeitsanreize zu erhöhen – etwa durch Sanktionen und mehr Sach- statt Geldleistungen.

Wissen Sie, wie hoch das Bürgergeld ist? Die wenigsten haben die Zahl im Kopf. Ein Alleinstehender ohne Kinder erhält monatlich aktuell 563 Euro. Außerdem übernimmt der Staat die Miete. Diese fällt je nach Region unterschiedlich hoch aus.

Deswegen hat die Hans-Böckler-Stiftung durchgerechnet, ob man in bestimmten Regionen mit Bürgergeld nicht besser über die Runden kommt als mit einer Vollzeitstelle zum Mindestlohn. Doch laut der wissenschaftlichen Leiterin der Stiftung, Bettina Kohlrausch, ist das nicht so: "Jemand, der zum Mindestlohn arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand, der im Bürgergeldbezug ist".

Kohlrausch nennt auch einen konkreten Betrag: In Ostdeutschland bringe Vollzeitarbeit zum Mindestlohn im Schnitt 570 Euro mehr als Bürgergeld.

Teilzeit statt Vollzeit bei Mindestlohn

Andere Wirtschaftsforscher bestätigen das grundsätzlich. Maximilian Blömer vom ifo-Institut sagt: Eine Arbeit aufzunehmen, lohne sich in Deutschland immer. Auch wenn man zunächst nur in Teilzeit einsteigt, denn es würden noch Transferleistungen weitergezahlt: "Die werden einem nicht sofort entzogen. Es gibt noch Wohngeld, den Kinderzuschlag und auch Aufstocker, die noch Transferleistungen in Anspruch nehmen können. So ist in unserem aktuellen System eigentlich sichergestellt, dass der Lohnabstand immer positiv ist", sagt Blömer.

Doch mit diesen Details wird es dann kompliziert. Denn wenn man insbesondere als Geringverdiener von Teilzeit auf Vollzeit wechselt, lohnt sich das laut Blömer oft eben nicht. Diverse Sozialleistungen hielten viele von einem Wechsel in Vollzeit-Jobs ab.

Was Geringverdiener an zusätzlichem Lohn für ihre Mehrarbeit bekämen, ziehe der Staat je nach Lebenslage prozentual wieder ab beim Wohngeld oder Kinderzuschlag, sagt Blömer. Oftmals blieben dann von 1.000 Euro nur noch 100 Euro übrig. "Das sind Hinzuverdienstregeln, die eigentlich einen Reformbedarf haben. Das sehen wir als großes Problem. Das sind Hemmnisse, die zu einer Unterbeschäftigung und zu einer Teilzeitfalle im Transferbereich führen."

Das sind Hinzuverdienstregeln, die eigentlich einen Reformbedarf haben.

Maximilian Blömerifo-Institut

Das ifo-Institut plädiert für eine grundlegende Reform des Sozialsystems. Es gäbe einfach zu viele Leistungen von zu vielen Institutionen nebeneinander, sagt Blömer.

Wirtschaftsweise: Arbeitsanreize steigern

Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm will Reformen. Sie glaubt, dass auch das Bürgergeld einige vom Arbeiten abhalte – auch wenn man mit Mindestlohn mehr bekäme. Grimm plädiert dafür, die Arbeitsanreize zu steigern – mit Sanktionen für jene, die nicht arbeiten wollen.

Dafür schlägt Grimm vor, dass man statt Geldleistungen Sachleistungen gewähre: "Das kann dadurch gehen, dass man in gewissem Umfang von Bürgergeld-Empfängern soziale Dienste einfordert. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Menschen stärker im Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft integriert werden." Es brauche ein Zusammenspiel von Maßnahmen, die dazu führten, dass es wieder attraktiv werde zu arbeiten, sagt Grimm.

Wenn mehr Leute arbeiten, könne der Staat viel sparen, argumentiert Grimm. An der Höhe des Bürgergeldes lässt sich aber vermutlich kaum etwas ändern. Denn Gerichte verlangen ein Existenzminimum für jeden. Experten haben deshalb viel gerechnet und kamen so auf besagte 563 Euro im Monat plus Miete.

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