Bas will höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
- Das Bundesarbeitsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, bei dem die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen steigen sollen.
- Dem Bericht zufolge sollen auch die Versicherungspflichtgrenzen steigen.
- Sozialverband VdK fordert zudem, dass hohe Erbschaften und Schenkungen stärker besteuert werden.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin "Politico" darüber berichtet.
Bemessungsgrenzen sollen steigen
Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro steigen. In diesem Jahr liegt der Wert demnach noch bei 8.050 Euro. Das bedeute, dass Gutverdiener demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber auch entsprechend höhere Ansprüche.
Veränderungen sind ebenfalls für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geplant: Aktuell beträgt hier die Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat. Wie aus der Verordnung aus dem Arbeitsministerium hervorgeht, soll sie 2026 auf 5.812,50 Euro steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.
Auch Versicherungspflichtgrenze steigt
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demzufolge auch die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro im Monat; derzeit liegt sie bei 6.150 Euro monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer überschreiten müssen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Zudem heißt es in dem Entwurf, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro (2025: 50.493 Euro) festgesetzt wird. Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten. Es dient als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, um individuelle Entgeltpunkte zu ermitteln.
Die Rechengrößen für die Sozialversicherungen werden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt laut Entwurf 5,16 Prozent.
VdK für höhere Besteuerung von Erbschaften
Vermögende sollen nach Ansicht des Sozialverbands VdK stärker an der Finanzierung des Sozialstaates beteiligt werden. "Wir sehen Handlungsbedarf bei der Vermögens- und bei der Erbschaftssteuer", sagte die Präsidentin Verena Bentele der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie warnte die Union vor einer Blockade. Konkret sprach Bentele davon, große Schenkungen und Erbschaften ab zwei Millionen Euro höher zu besteuern und Steuerschlupflöcher zu stopfen.
Zudem forderte Bentele mehr Pauschalierungen bei Sozialleistungen. "Die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen ist definitiv ein Thema für die Sozialstaatskommission. Nicht nur für Behörden und Leistungserbringer, auch für die Menschen, die die Formulare ausfüllen müssen, wäre das ein Segen", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Bentele betonte: "Schlankere Anträge, weniger Papierkram und Detailbesessenheit können Geld, Arbeitskraft und wertvolle Lebenszeit sparen."
Bentele reagierte den Angaben nach auf den Ruf der Kommunen nach einem drastischen Bürokratieabbau im Sozialbereich. Die Sozialstaatskommission der Bundesregierung soll nun konkrete Vorschläge entwickeln. "Pauschalierungen dürfen allerdings nicht dazu führen, dass es zu empfindlichen Kürzungen kommt", forderte Bentele. "In Ausnahmefällen gerade für Ältere mit besonderen Bedarfen müssen Einzelfallprüfungen möglich sein. Diese dürfen nicht durchs Raster fallen."

epd/dpa/AFP(KNA (kar)
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