Im Prozess um den Messeranschlag von Solingen ist der angeklagte Syrer Issa al H. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat für den islamistischen Terroranschlag von Solingen mit drei Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte den 27-jährigen Syrer Issa al H. unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellte bei der Urteilsverkündung zudem die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe.

Angeklagter bereits zu Prozessauftakt geständig

Issa al H. hatte beim Solinger Stadtfest am 23. August 2024 mit einem Messer auf Besucher eingestochen. Er tötete eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren. Nach der Tat floh er und wurde einen Tag später gefasst.

Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt im Mai gestanden. Er ist nach einem Gutachten voll schuldfähig.

Gegen Ende des Prozesses äußerte sich Issa al H. überraschend und nannte als Motiv für sein Verbrechen: Er habe es nicht ertragen können, dass in Deutschland Menschen tanzen, während in Gaza Kinder getötet würden. Nach Einschätzung von Verteidiger Daniel Sprafke konnten die Beweggründe aber nicht zufriedenstellend geklärt werden, es gebe nach wie vor keine Klarheit über ein verständliches und nachvollziehbares Motiv.

Bundesanwaltschaft geht von islamistischem Motiv aus

Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistisch motivierten Tat aus. Die Anklage lautete unter anderem auf dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord und Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat". Issa al H. habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen in Solingen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen "Repräsentanten der westlichen Gesellschaft" gesehen habe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Der Anschlag beim Solinger "Festival der Vielfalt" löste eine bundesweite Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik, Migration und Asylverfahren aus. Issa al H. war über Bulgarien als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, ein Abschiebeversuch scheiterte. Ein Untersuchungsausschuss soll strukturelle Defizite bei Rückführungen und Abschiebehaft sowie mögliche Versäumnisse und Fehlverhalten der Landesregierung prüfen.

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