Strafe für IS-Rückkehrerin wird neu verhandelt
Sie hatte eine Jesidin jahrelang als Sklavin gehalten und misshandelt. Dafür war eine IS-Rückkehrerin zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt worden. Nach eine BGH-Entscheidung muss über die Länge der Strafe nun neu verhandelt werden.
Das Oberlandesgericht Koblenz muss sich noch einmal mit dem Fall einer Frau beschäftigen, die als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) eine verschleppte Jesidin als Sklavin misshandelt hatte. Die Deutsche Nadine K. war im Juni 2023 verurteilt worden - unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung sowie Beihilfe zum Völkermord. Dagegen hatte Nadine K. Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof sah nun unter anderem Rechtsfehler bei ihrer Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord. Das oberste deutsche Strafgericht änderte den Schuldspruch zum Teil ab. Das Oberlandesgericht müsse die Strafzumessung für die Frau daher neu verhandeln, hieß es in einer Mitteilung. Ursprünglich war sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Mitglied der Terrororganisation IS
Die in Deutschland geborene Nadine K. war im Jahr 2014 nach Syrien und weiter in den Irak gereist. Zusammen mit ihrem Mann, einem syrischen Arzt, schloss sie sich der Terrororganisation Islamischer Staat an. Der Mann arbeitete für den IS als Arzt, während die Frau ihn durch das Führen des Haushalts und die Erziehung der 2015 und 2017 geborenen Töchter im Sinne des IS unterstützte.
Das Paar bewohnte in Mossul ein Haus, in dem es Sprengstoff und Waffen lagerte. Als Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche Mitglieder des IS sorgten beide für die Beherbergung und Verpflegung und unterstützten die Frauen beispielsweise bei Hochzeiten.
Verschleppte Jesidin als Sklavin
Ab April 2016 hielten beide dann eine jesidische Frau als Sklavin, die zuvor vom IS verschleppt worden war. Diese zwangen sie an ihren Wohnorten im Irak und in Syrien zur Hausarbeit und behandelten sie wie Eigentum. Gemeinsam versklavten er und seine Frau die Jesidin.
Beide ließen sie unbezahlt im Haushalt arbeiten und verhinderten ihre Flucht - fast drei Jahre lang. Nadine K. soll auch mitgeholfen haben, dass ihr Ehemann die Jesidin mehrfach vergewaltigen konnte. Diese Feststellungen hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.
Strafmaß wird neu verhandelt
Die höchsten deutschen Strafrichter hoben das Urteil der Vorinstanz trotzdem teilweise auf. Der BGH sah es nicht als erwiesen an, dass Nadine K. beim Völkermord an den Jesiden half. Der IS habe zwar einen solchen Völkermord begangen. Doch die Versklavung von Nadine K. habe nicht ausgereicht, um diesen zu unterstützen.
Am Oberlandesgericht Koblenz muss nun ein anderer Senat noch mal prüfen, wie das Strafmaß für Nadine K. ausfällt.
Mit Material von Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion
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