Bundestag genehmigt Durchsuchung bei AfD-Abgeordnetem Krah
Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Politikers Maximilan Krah aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament gerichtlich angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Das Plenum stimmte einem entsprechenden Beschlussantrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach für die kurzfristige Abstimmung eine Debatte über ein Pflegegesetz. Klöckner sagte, der Beschluss sei "mit den Stimmen aller Fraktionen" erfolgt.
Ermittlungen in Dresden
Zuständig für das Verfahren ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Staatsanwaltschaft Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Sie wolle deshalb die Immunität des heutigen Bundestagsabgeordneten aufheben lassen, teilte die Behörde damals mit.
Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Die Behörde will nun ermitteln, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist."
Verfahren gegen Mitarbeiter läuft
Erst vor rund einer Woche hatte Krah in einem Prozess gegen seinen früheren Mitarbeiter ausgesagt. Der Generalbundesanwalt wirft dem Mann Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vor. Krah erklärte als Zeuge vor dem Oberlandesgericht in Dresden, nichts von der mutmaßlichen Spionage gewusst zu haben.
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