• Wird bei Testkäufen Alkohol an Jugendliche abgegeben, drohen den Jugendlichen keine Strafen – wohl aber den Verkäufern.
  • In der Suchtprävention will man lieber auf Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums setzen.
  • Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz werden empfindliche Geldstrafen fällig. Bei wiederholten Verstößen kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Ein Beamter betritt inkognito einen Laden, in dem Alkohol verkauft wird. So beginnt jeder Alkohol-Testkauf, den die Stadt Magdeburg initiiert. Dann geht ein Jugendlicher hinein und begutachtet das Angebot.

Testkäufe: Bei Verstoß drohen Strafen für Verkäufer

Oft sind es Praktikantinnen oder Praktikanten der Stadt, die mit Erlaubnis der Eltern an dieser besonderen Mission teilnehmen können, sagt Daniel Schulze aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung: "Der Kollege, der dann in dem Geschäft ist, beobachtet dann ein bisschen verdeckt den Verkaufsvorgang. Der Jugendliche sucht sich das Produkt aus, mit welchem er dann das Geschäft auch wieder verlassen möchte, tritt an den Tresen heran oder an die Kasse, bezahlt mitunter das Produkt und verlässt das Geschäft."

Wenn das Alter des Testkäufers nicht überprüft wurde, wird der Verkäufer oder die Verkäuferin direkt nach dem Kauf über den Test informiert und die Personalien aufgenommen. 2024 hat Schulze 32 Testkäufe durchgeführt, erzählt Schulze. In zwölf Fällen wurde Tabak oder Alkohol an Jugendliche verkauft.

Jugendschutz bei Auszubildenden im Lehrplan

Alexander Baumbach, Pressesprecher für den Landkreis Wittenberg, erklärt, wie das Thema Jugendschutz bei den Auszubildenden im Bereich Verkauf schulisch eingebunden wird. "Geplant ist ein interaktives Schulungsangebot direkt im Unterricht. Mit Rollenspielen, Quizfragen und praxisnahen Übungen wollen wir die Azubis fit machen mit dem Jugendschutzgesetz. Also zum Beispiel, wie sie in Alltagssituationen richtig und freundlich reagieren, wenn es um Alkohol oder Tabak geht."

Prävention und Aufklärung effektiver als Testkäufe

Dadurch sollen die zukünftigen Verkäufer und Verkäuferinnen vor allem Sicherheit im Durchsetzen des Jugendschutzgesetzes bekommen. "Man sieht Ihnen das Alter nicht an", steht an allen Kassen einer Supermarktkette, um darauf vorzubereiten, dass der Ausweis beim Kaufen von Alkohol parat sein sollte. Solche Kampagnen seien der richtige Weg, um beide Seiten zu sensibilisieren, findet Michael Wilde. Testkäufe dagegen seien es nicht. Prävention und Aufklärung findet er wichtiger.

Je eher man anfängt, desto eher macht man auch was kaputt – gerade beim Alkohol.

Michael Wilde, Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen

Wilde arbeitet für die Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen. Verkäuferinnen und Verkäufer, Eltern und ihre Kinder sollten die Folgen von Alkoholkonsum klar vor Augen haben: "Es gibt ja nicht umsonst das Jugendschutzgesetz, gerade, weil wir wissen, was Konsum im Jugendalter macht. Das Gehirn ist noch in der Entwicklung, da greift jeglicher Substanzkonsum auch ein und je eher man anfängt, desto eher macht man auch was kaputt – gerade beim Alkohol."

Strafen: Bußgelder und Gewerbeverbot möglich

Der Bußgeldkatalog des Jugendschutzgesetzes definiert sehr unterschiedliche Strafen für Verstöße, erklärt Schulze aus Magdeburg. "Tatsächlich müssten die Verkaufsstellen, die den Testkäufen was verkauft haben, mit einem Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro rechnen. Und für den Wiederholungsfall steht natürlich auch die Möglichkeit der finalen Gewerbeuntersagung im Raum."

Konkret bedeutet das: Wer öfter an Jugendliche Alkohol verkauft, muss seinen Laden dicht machen – wenn er mehr als einmal erwischt wird.

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