Alkohol kaufen als Beitrag zum Jugendschutz
- Wenn Jugendliche Alkohol kaufen, drohen Strafen nur Verkäufern.
- Suchtprävention setzt eher auf Aufklärung über Gefahren von Alkohol.
- Bei Verstößen werden Geldstrafen fällig oder der Gewerbeschein.
Ein Beamter betritt inkognito einen Laden, in dem Alkohol verkauft wird. So beginnt jeder Alkohol-Testkauf, den die Stadt Magdeburg initiiert. Dann geht ein Jugendlicher hinein und begutachtet das Angebot.
Testkäufe: Bei Verstoß drohen Strafen
Oft sind es Praktikantinnen oder Praktikanten der Stadt, die mit Erlaubnis ihrer Eltern an dieser besonderen Mission teilnehmen können, sagt Daniel Schulze aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung in Magdeburg: "Der Kollege, der dann in dem Geschäft ist, beobachtet ein bisschen verdeckt den Verkaufsvorgang. Der Jugendliche sucht sich das Produkt aus, mit welchem er das Geschäft auch wieder verlassen möchte, tritt an den Tresen heran oder an die Kasse, bezahlt mitunter das Produkt und verlässt das Geschäft."
Werde das Alter des Testkäufers nicht überprüft, bekomme der Verkäufer oder die Verkäuferin direkt nach dem Kauf eine Information über den Test und die Personalie werde vermerkt. Bei 32 Tests 2024 wurde Schulze zufolge in zwölf Fällen tatsächlich Tabak oder Alkohol an Jugendliche verkauft.
Jugendschutz bei Auszubildenden im Lehrplan
Laut Alexander Baumbach, Sprecher des Landkreises Wittenberg, wird das Thema bei den Auszubildenden im Bereich Verkauf schulisch eingebunden: "Geplant ist ein interaktives Schulungsangebot direkt im Unterricht. Mit Rollenspielen, Quizfragen und praxisnahen Übungen wollen wir die Azubis fit machen im Jugendschutzgesetz – zum Beispiel, wie sie in Alltagssituationen richtig und freundlich reagieren, wenn es um Alkohol oder Tabak geht."
Prävention und Aufklärung effektiver
Dadurch sollen die zukünftigen Verkäufer und Verkäuferinnen vor allem Sicherheit im Durchsetzen des Jugendschutzgesetzes bekommen. "Man sieht Ihnen das Alter nicht an", steht an Kassen einer Supermarktkette, um darauf vorzubereiten, dass der Ausweis beim Kaufen von Alkohol parat sein sollte. Solche Kampagnen seien der richtige Weg, um beide Seiten zu sensibilisieren, findet Michael Wilde von der Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen. Testkäufe dagegen seien es nicht, Prävention und Aufklärung wichtiger.
Je eher man anfängt, desto eher macht man auch was kaputt – gerade beim Alkohol.
Wilde arbeitet für die Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen. Verkäuferinnen und Verkäufer, Eltern und ihre Kinder sollten die Folgen von Alkoholkonsum klar vor Augen haben: "Es gibt ja nicht umsonst das Jugendschutzgesetz, gerade, weil wir wissen, was Konsum im Jugendalter macht. Das Gehirn ist noch in der Entwicklung, da greift jeglicher Substanzkonsum auch ein und je eher man anfängt, desto eher macht man auch was kaputt – gerade beim Alkohol."
Strafen: Bußgeld und Gewerbeverbot möglich
Der Bußgeldkatalog im Jugendschutzgesetz definiert sehr unterschiedliche Strafen für Verstöße, erklärt Schulze aus Magdeburg. "Tatsächlich müssten die Verkaufsstellen, die den Testkäufen etwas verkauft haben, mit einem Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro rechnen." Und für den Wiederholungsfall gebe es auch "die Möglichkeit der finalen Gewerbeuntersagung". Konkret: Wer öfter Alkohol an Jugendliche verkauft und erwischt wird, muss den Laden dicht machen.
MDR AKTUELL (ksc)
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