Inhalt des Artikels:

  • Thüringen sieht Verbesserungsbedarf bei Cannabisgesetz
  • Bisher 20 Cannabis-Clubs in Sachsen
  • Sachsen-Anhalt sieht Cannabisgesetz "überwiegend gut handhabbar"
  • Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kritisieren Legalisierung an sich
  • Drogenbeauftragter Streeck: Regeln für medizinisches Cannabis verschärfen
  • Erste Evaluierung nach Teillegalisierung

Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sind in Deutschland seit rund eineinhalb Jahren innerhalb bestimmter Grenzen legal. Am 1. Oktober will das Bundesgesundheitsministerium eine erste Evaluation der gesetzlichen Neuerungen veröffentlichen. Dabei stehen der Kinder- und Jugendschutz sowie die erlaubten Cannabis-Mengen beim Besitz und bei der Weitergabe in Anbauvereinigungen im Fokus der beauftragten Forschungsgruppe. Bereits im Vorfeld übten viele Bundesländer Kritik an der bislang geltenden Regelung zum Cannabisgesetz.

Thüringen sieht Verbesserungsbedarf bei Cannabisgesetz

So sieht die Thüringer Landesregierung Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung. Es gebe unterschiedliche Auffassungen zur Legalisierung und zu praktischen Fragen der Anwendung, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums in Erfurt der Nachrichtenagentur epd. Eine Verordnung zur Zuständigkeit mit Blick auf Konsum und privaten Eigenanbau solle zeitnah vom Land beschlossen werden. Besonders beim Kinder- und Jugendschutz zeigen sich dem Ministerium zufolge derzeit praktische Probleme. Diese beträfen vor allem die wirksame Kontrolle der Abgabe durch Anbauvereinigungen sowie die fachliche und personelle Ausstattung der Behörden, um den Schutz junger Menschen zu gewährleisten, hieß es.

Die Schutzregeln im Gesetz erforderten eine konsequente Überwachung, um ihre Wirkung zu entfalten, betonte die Sprecherin. Zusätzlich müsse das Kindeswohl gemäß Sozialgesetzgebung berücksichtigt werden, insbesondere durch eine abgestimmte Zusammenarbeit der zuständigen Stellen. Eine klare gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten fehle jedoch bislang. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter entwickle derzeit gemeinsam mit den Ländern eine Arbeitshilfe für Jugendämter, die die Umsetzung des Gesetzes in der Kinder- und Jugendhilfe erleichtern soll, sagte die Sprecherin. Daran sei auch das Land Thüringen beteiligt. Im Bundesland gibt es nach Auskunft des Agrarministeriums derzeit sechs genehmigte sogenannte Cannabis-Clubs, in denen es Vereinsmitgliedern erlaubt ist, Cannabis gemeinschaftlich und zu nicht-kommerziellen Zwecken anzubauen und zu verteilen. Über sieben weitere Anträge müsse noch entschieden werden, hieß es.

Bisher 20 Cannabis-Clubs in Sachsen

Der Landesdirektion Sachsen zufolge gibt es in der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen eine ganze Reihe von Fragen, die nach und nach durch die Vollzugsbehörden oder die Rechtsprechung geklärt werden müssten. Dies betreffe zum Beispiel die Begriffsdefinitionen innerhalb des Konsumcannabisgesetzes, Fragen des gemeinschaftlichen und nicht-gewerblichen Anbaus sowie der Qualitätssicherung des angebauten Cannabis, hieß es. Die Anträge auf Genehmigung müssen ein Jugendschutzkonzept beinhalten.

Unter anderem muss ein Cannabis-Club einen vorgeschriebenen Mindestabstand von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen einhalten. Der Landesdirektion zufolge scheitern in Sachsen Cannabis-Anbauvereinigungen häufig daran, einen geeigneten Standort zu finden. In Sachsen sind bisher 20 sogenannte Cannabis-Clubs genehmigt worden. Die Landesdirektion Sachsen in Dresden teilte mit, seit der Teillegalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr habe es insgesamt 32 Anträge für Anbauvereinigungen gegeben. Abgelehnt wurden den Angaben zufolge bisher keine Anträge, ein Antrag sei zurückgezogen worden.

Sachsen-Anhalt sieht Cannabisgesetz "überwiegend gut handhabbar"

In Sachsen-Anhalt haben bislang 15 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis nach dem Cannabiskonsumgesetz erhalten. Das Gesundheitsministerium bewerte die Regelungen des Gesetzes als überwiegend gut handhabbar, sagte ein Sprecher dem epd in Magdeburg. Nachbesserungsbedarf werde dennoch insbesondere bei den Regelungen für die Anbauvereine gesehen. Eine dafür gegründete Länderarbeitsgruppe werde dem Bund dafür Vorschläge unterbreiten. Beim Kinder- und Jugendschutz drängt das Ministerium stärker als bislang auf ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, auch in sozialen Medien. Wichtig sei jedoch zu wissen, dass es sich bei Cannabis oftmals nicht um die erste Droge handele, mit der Jugendliche in Kontakt kommen würden, hieß es. In der Regel hätten sie vorher Tabak oder Alkohol konsumiert. Der Fokus sollte daher auf der Prävention in diesen Bereichen bleiben.

Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kritisieren Legalisierung an sich

Scharfe Kritik am Gesetz kam aus Baden-Württemberg. Das Landesinnenministerium erklärte, die Cannabis-Legalisierung sei "handwerklich verkorkst" und führe zu gewaltigen Problemen. "Nach unserer Auffassung wäre die Aufhebung der Legalisierung von Cannabis notwendig."

Das bayerische Gesundheitsministerium erklärte, die Legalisierung sei falsch gewesen. Auch der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, sagte dem epd, er halte das Cannabis-Gesetz "nach wie vor für einen Fehler". Laumanns Ministerium erklärte zudem, die Vorgaben zum Umgang mit Cannabis in Privatwohnungen seien kaum kontrollierbar und im Detail nur umständlich umzusetzen. Beim Kinder- und Jugendschutz müsse ebenfalls dringend nachgebessert werden.

Hightech-Cannabisanbau bei Anklam.Bildrechte: picture alliance/dpa | Stefan Sauer

Das Brandenburger Bildungsministerium erklärte, Probleme örtlicher Jugendämter im Zusammenhang mit dem Cannabis-Gesetz seien nicht bekannt. Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern kritisierte, die überwiegend nicht klar definierten Prüfungsvoraussetzungen bei den Genehmigungsverfahren für Cannabis-Clubs. Dadurch werde die Handhabung erheblich erschwert.

Wie die Umfrage unter den Bundesländern ergab, waren Anträge zur Gründung von Anbauvereinigungen in bislang 334 Fällen in ganz Deutschland erfolgreich. Die meisten Genehmigungen, nämlich 94, wurden in Nordrhein-Westfalen erteilt, gefolgt von Niedersachsen mit 67 und Rheinland-Pfalz mit 27. Schlusslichter sind Mecklenburg-Vorpommern (vier Genehmigungen), Bremen (zwei) und das Saarland (eine).

Drogenbeauftragter Streeck: Regeln für medizinisches Cannabis verschärfen

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, erwartet kein klares Ergebnis bei der Überprüfung der Cannabis-Teillegalisierung. Im ARD-Interview der Woche sagte Streeck, er erwarte ein gemischtes Bild. Zudem seien gesellschaftliche Veränderungen in der Regel erst nach fünf bis zehn Jahren verlässlich messbar. Streeck forderte zudem eine stärkere Abgrenzung zwischen medizinisch genutztem Cannabis und Konsum-Cannabis. Keiner wolle, dass es am Ende Dealer im weißen Kittel gebe. Um das zu verhindern, müssten die Regeln für medizinisches Cannabis verschärft werden, etwa mit Blick auf die telemedizinische Verschreibung.

Erste Evaluierung nach Teillegalisierung

Der Bund will am 1. Oktober eine erste Evaluierung des 2024 eingeführten Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis vorstellen. Seit dem vergangenen Jahr darf jede erwachsene Person bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause haben, 25 Gramm mit sich führen und bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Anbauvereine unterliegen strengen Regeln. Sie müssen mindestens etwa 200 Meter von Schulen oder Spielplätzen entfernt liegen und eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten in ihrer Satzung festschreiben.

epd, KNA (das)

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