Länder machen sich erneut für Widerspruchslösung stark
Die mögliche Neuregelung der Organspende ist ein Dauerthema. Nach mehreren gescheiterten Versuchen starten acht Bundesländer unter der Führung Nordrhein-Westfalens einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung.
Nordrhein-Westfalen will in der Sitzung des Bundesrates am Freitag erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende einbringen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen, wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilte.
Unterstützt wird der Antrag von sieben weiteren Bundesländern: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte, die Regelung könne helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten. Hintergrund ist die massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden - obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist.
Hohe Zustimmung, aber geringe Spendenbereitschaft
"Laut Studien liegen die Zustimmungsraten zur Organspende in Deutschland bei mehr als 80 Prozent. Wir haben also keinen Mangel an Menschen, die nach ihrem Tod Organe spenden möchten - sondern ein Dokumentationsproblem", argumentierte Laumann. Die Einführung der Widerspruchslösung könne dieses Dilemma beenden. Das zeigten auch die Zahlen europäischer Nachbarländer, die sich für diese Regelung entschieden haben.
"Ob ein Spenderorgan zur Verfügung steht, ist für viele Menschen eine Frage von Leben und Tod. Nicht zuletzt durch viele Gespräche mit Betroffenen ist mir die Einführung der Widerspruchslösung eine Herzensangelegenheit“, sagte der CDU-Politiker weiter. Eine solche Regelung biete "eine echte Chance, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und dadurch Leben zu retten sowie zermürbende Wartezeiten zu verkürzen".
Bisherige Versuche gescheitert
Bereits 2024 hatte der Bundesrat eine entsprechende Vorlage beschlossen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 wurde sie damals nicht weiter beraten. Nun soll der Bundesrat das Anliegen nach dem Willen der Initiatoren erneut in den Bundestag einbringen. Dazu ist ein erneuter Beschluss der Länderkammer notwendig. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Im vergangenen Jahr startete eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe einen zweiten Anlauf, der wegen der Neuwahl ebenfalls nicht mehr zustande kam.
Derzeit gilt in Deutschland die Zustimmungsregelung. Organspender wird nur, wer selbst zu Lebzeiten oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen. Die Widerspruchsregelung sieht dagegen vor, dass bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Nach Angaben von Eurotransplant warteten Anfang 2025 rund 8.300 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Im Jahr 2024 wurden bundesweit knapp 2.850 Organe gespendet.
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