Welche Regeln für politische Slogans abseits von Wahlkämpfen gelten
- AfD-Werbekampagne kostete sechsstelligen Betrag.
- Fraktionen dürfen Steuergelder nicht für Parteiwerbung nutzen.
- Politikwissenschaftler: AfD reizt Grenzen des Erlaubten aus.
- Rechnungshof überprüft zweckgerechte Verwendung der Mittel.
In blauem Farbton mit weißer Schrift, schwarz-rot-gold am oberen Rand und Sprüchen, wie man sie von Wahlkampf kennt: "Sicherheit für unsere Schwimmbäder" oder "Mehr netto vom Brutto" steht auf Großplakaten, wo sonst für den neuesten Joghurt oder Konzerte geworben wird. Denn grundsätzlich sind Parteien für die Plakatanbieter auch erstmal das: Kunden.
Strenge Auflagen für Nutzung von Steuergeldern
Und so ließ sich auch die AfD-Bundestagsfraktion die Werbekampagne, die im Sommer in sechs Bundesländern lief, einiges kosten, schildert der Parlamentarische Geschäftsführer Götz Frömming: "Wir haben während des gleichen Zeitraums auch Onlineanzeigen beispielsweise geschaltet, die dann als sogenannte Google-Ads erschienen sind und das war natürlich dann ein Gesamtpaket, diese Kampagne." Insgesamt sei es ein sechsstelliger Betrag gewesen.
Staatliches Geld, das die Fraktionen für ihre Arbeit bekommen, sollen und dürfen sie nicht zurück in die Partei investieren.
Geld, das allerdings nicht von der Partei selbst, zum Bespiel aus Spenden kommt, sondern vom Steuerzahler. Denn auf den Plakaten wirbt nicht die Bundespartei, sondern die AfD-Fraktion im Bundestag. Fraktionen bekommen für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit finanzielle Mittel vom Bundestag, allerdings mit strengen Auflagen:
"Dieses staatliche Geld, was die Fraktionen für ihre Arbeit bekommen, sollen sie und dürfen sie eben nicht zurück in die Partei investieren", sagt Janek Treiber, Politikwissenschaftler aus Dresden. Bloße Parteislogans abzudrucken, geht nicht. Im konkret vorliegenden Fall sei es so, dass die Fraktion über die Variante der Information gehe, also über ihre Arbeit informiere, erklärt Treiber.
Politikwissenschaftler: AfD reizt Grenzen des legal Erlaubten aus
"Das ist auch gängige Praxis, wenn Fraktionen so was machen: Dass man zur Bürgersprechstunde einlädt oder zum Abgeordnetengespräch oder anderweitig erzählt, was man im Parlament macht." Die Slogans, die oft auf den Plakaten seien, könnten auf diese Weise legal vermarktet werden.

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VideoSo sind die Plakatgroßwände der AfD-Faktion mit einem weiteren, deutlich kleineren Text versehen, auf dem die Fraktion auf ihre eigenen Anträge und Drucksachen zu dem Thema im Bundestag verweist. Auch ein QR-Code für weitere Infos ist abgedruckt. Doch ins Auge sticht trotzdem der große Slogan und das Parteilogo, vor allem beim flüchtigen Betrachten.
Damit spiele die Fraktion, so Treiber: Der Slogan und das Bild seien groß, die Information, dass es sich um Öffentlichkeitsarbeit handle, bleibe dagegen an kleinerer Stelle an der Ecke zurück. "Das wird sicherlich noch im Rahmen des legal Erlaubten sein, aber man versucht eben die Grenze so weit wie möglich auszureizen, weil es selbstverständlich darum geht, die Position der Partei, die Position der Fraktion zu vermarkten."
Rechnungshof überprüft zweckgerechte Verwendung der Mittel
AfD-Mann Frömming unterstreicht, die Fraktion stimme sich bei ihren Kampagnen nicht mit der Bundespartei ab, auch wenn die Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel gleichzeitig Fraktionschefs sind: "Da hat die Partei überhaupt nichts mit zu tun, auch der Bundesvorstand kriegt die nicht vorher zu sehen."

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AudioAuch in den einzelnen Ländern, wie Sachsen bekommen die Landtagsfraktionen Steuergelder für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Ob sie die auch rechtmäßig verwenden – das zu prüfen sei nicht Sache des Landtags, sagt dessen stellvertretender Pressesprecher Christian Schulze. Dass die Fraktionen die Mittel zweckgerecht verwenden, obliege in Sachsen dem sächsischen Rechnungshof. So sei es im Fraktionsrechtsstellungsgesetz geregelt.
"Das heißt, der Rechnungshof prüft die Fraktionen und er geht auch Hinweisen nach, wenn es den Verdacht gibt, dass Mittel möglicherweise nicht korrekt verwendet worden sind", erklärt Schulze. Fraktionen droht dann eine Rückzahlung zweckentfremdeter Mittel.
Noch einmal deutlich strengere Auflagen für die Verwendung von Fraktionsmitteln gelten übrigens in Wahlkampfzeiten. Und so fällt auf: In Nordrhein-Westfalen, wo die Sommerwerbekampagne mit dem Kommunalwahlkampf zusammenfiel, hat die AfD nicht plakatiert.
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