Bundesgerichtshof erleichtert Kündigungen aus Eigenbedarf
Der Bundesgerichtshof hat Vermietern das Kündigen wegen Eigenbedarfs erleichtert. Das Gericht in Karlsruhe gab einem Eigentümer aus Berlin Recht. Benötigt ein im selben Haus wohnender Vermieter die Wohnung seines Mieters, damit er seine eigenen Räumlichkeiten umbauen und anschließend verkaufen kann, liegt in der Regel ein ausreichender Grund für Eigenbedarf vor, entschieden die Karlsruher Richter in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az: VIII ZR 289/23).
Eigentümer will Dachgeschoss ausbauen
Der klagende Vermieter hatte seinem im selben Haus wohnenden Mieter wegen Eigenbedarfs gekündigt und den Schritt damit begründet, dass er seine Wohnung über mehrere Monate umbauen und mit dem noch auszubauenden Dachgeschoss verbinden will. Anschließend wolle er diese dann verkaufen. Während des Umbaus benötige er die Wohnung des Mieters. Er klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Das Landgericht Berlin urteilte noch, dass kein ausreichender Eigenbedarfsgrund vorliege. Laut Gesetz müsse der Vermieter die Wohnung benötigen. Er benötige die Wohnung aber nicht, sondern wolle mit dem Umbau nur einen optimalen Verkaufspreis erzielen. Dieses reine Verwertungsinteresse stehe einem Eigenbedarf rechtlich nicht gleich.
BGH gibt es Vermieter Recht
Der BGH sah das anders und gab dem Vermieter Recht. Das Landgericht habe den Umbau- und Verkaufswunsch des Vermieters nicht ausreichend berücksichtigt. Der Vermieter könne grundsätzlich den damit einhergehenden Eigenbedarf geltend machen – auch wenn er diesen Bedarf mit dem Umbauwunsch selbst geschaffen hat.
Quelle: epd (isc)
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