Die Bundesanwaltschaft wird das Verfahren gegen den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt auch nach erneuter Prüfung nicht übernehmen. Ein Sprecher sagte am Montag, es gebe keinen Staatsschutzbezug. Man gehe weiter davon aus, dass der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt habe.

Nach der Entscheidung aus Karlsruhe bleibt das Landgericht Magdeburg zuständig. Einem Sprecher zufolgen will das Gericht frühestens am 13. Oktober über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden. Danach werden auch die verbindlichen Termine für die Hauptverhandlung festgesetzt. Bisher sind mit den Verteidigern Termine ab dem 22. Oktober abgestimmt.

Prüfung ist Vorsorgemaßnahme

Wie ein Sprecher des Landgerichts MDR SACHSEN-ANHALT im September sagte, zeigt die Anklageschrift Hinweise darauf, dass es sich um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handeln könnte. Die Akten seien am 19. August beim Landgericht eingegangen. Nach den Worten des Sprechers wurde der Antrag beim Generalbundesanwalt auch gestellt, um sicherzustellen, dass das Verfahren später nicht aufgrund eines Zuständigkeitsfehlers angefochten werden kann.

Was ist unter einem sogenannten Staatsschutzverfahren zu verstehen?

Unter Staatsschutzdelikte und die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen gemäß Gerichtsverfassungsgesetz Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit des Bundes, zum Beispiel Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates und terroristische Straftaten. In so einem Fall wird das Gerichtsverfahren vor einem Staatsschutzsenat eines Oberlandesgerichts geführt. Die Bundesanwaltschaft führt die Anklage.

Außerdem sind Staatsschutzverfahren oft umfangreicher. Es werden mehr Beweismittel herangezogen. Auch die Sicherheitsauflagen (z. B. Geheimschutz) sind höher. Für die Angeklagten kann sich ein Staatsschutzverfahren auf die Haftbedingungen auswirken. So können die Sicherheitsauflagen für die Untersuchungshaft höher sein. Möglich ist zum Beispiel eine Isolationshaft bei Terrorismusverdacht. Oft benötigen Angeklagte auch Anwälte mit Erfahrung im Staatsschutzrecht.

Würde sich nämlich im Nachhinein herausstellen, dass der Fall unter den Staatsschutz falle, hätte er gar nicht vom Landgericht verhandelt werden dürfen. Dieses Risiko wolle man vermeiden und das Verfahren revisionssicher machen. Der Sprecher betonte, das Landgericht bereite sich weiter darauf vor, das Verfahren selbst durchzuführen.

Auf den Ort des Prozesses wird sich die Entscheidung des Generalbundesanwalts aller Voraussicht nach nicht auswirken. Im Osten Magdeburgs wird derzeit extra für das Verfahren ein Gebäude in Leichtbauweise errichtet, das voraussichtlich im September fertiggestellt werden soll. Nach Abschluss des Prozesses soll es wieder abgebaut werden.

Nach Angaben des Justizministeriums hat das bisher rund 1,7 Millionen Euro gekostet. Wie viel Geld insgesamt gebraucht werden wird, ist demnach noch unklar. Bisher sprach das Ministerium von einer einstelligen Millionensumme.

Anklage nach Anschlag von Magdeburg wegen Mordes und versuchten Mordes

Am 19. August hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen Taleb A. erhoben. In einer Mitteilung heißt es, der Angeschuldigte sei "hinreichend verdächtig, den heimtückischen Anschlag aus niedrigen Beweggründen" begangen zu haben.

Dem Attentäter wird der Mord an sechs Personen, der versuchte Mord an 338 Personen sowie gefährliche Körperverletzung in 309 Fällen vorgeworfen. Die Anklage umfasst der Mitteilung zufolge insgesamt 206 Seiten.

Ermittlungen gegen Taleb A. beendet

Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Taleb A. abgeschlossen. Nach Angaben eines Sprechers wurde die sogenannte Abschlussverfügung an das Landgericht Magdeburg übergeben.

Attentat auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt

Der aus Saudi-Arabien stammende Taleb A. sitzt in Untersuchungshaft, er war zuletzt mehrfach verlegt worden. Am 20. Dezember vergangenen Jahres war der Mann mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, mehr als 300 wurden verletzt.

dpa, MDR (F. Fahnert, L. Frohmüller, N. Düsekow, K. Bunk, A. Sonntag, Edgar Lopez, Marcus Engert) | Erstmals veröffentlicht am 19. August 2025

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke