Wenige Menschen lassen sich in Apotheken impfen
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lassen sich nur wenige Menschen in Apotheken impfen. Das geht aus einer Karte der vom Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) organisierten Initiative "Lange Nacht des Impfens" am Mittwoch hervor.
In Sachsen beteiligen sich laut BVVA lediglich fünf Apotheken an der Aktion, in Sachsen-Anhalt sind es vier, in Thüringen sogar nur eine. Neben Apotheken nehmen auch Arztpraxen und Betriebsärzte daran teil. Ziel der Aktion ist es, Impfungen nach Feierabend und ohne Termin zugänglich zu machen, um Schutzlücken zu schließen und die Impfquoten zu erhöhen.
Impfen lohnt sich für Apotheken nicht
Hinzu kommt, dass Apotheken über Impfräume verfügen und Personal eigens fortbilden müssen. Das bedeute zusätzlichen Aufwand und Kosten, sagt der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbands, Stefan Fink. "Das macht eigentlich nur in einem größeren Apothekenzentrum Sinn oder wenn man sich niedergelassenen Ärzten abstimmt, Impfungen zu übernehmen."
Das macht eigentlich nur in einem größeren Apothekenzentrum Sinn.
Für kleinere Apotheken lohne sich der Aufwand nicht. Die von den Krankenkassen gezahlte Impfvergütung sei vor allem bei geringen Impfungszahlen nicht kostendeckend. Hinzu komme, dass etwa die Grippeschutzimpfung ein Saisongeschäft sei und möglicherweise vor jeder neuen Impfsaison das Apothekenpersonal dafür neu geschult werden müsse.
Impfung gibt's meist beim Hautarzt
Auch in Sachsen-Anhalt spiele das Impfen in Apotheken bislang nur eine kleine Rolle, sagte der Vorsitzende des Landesapothekerverbandes, Mathias Arnold. Demnach haben sich zwar rund 90 Prozent der Apotheken im Land auf das Impfen vorbereitet. Die Menschen ließen sich dennoch traditionell beim Hausarzt oder bei der Hausärztin impfen.
Warum sich in Sachsen nur wenige Apotheken an der Impfaktion beteiligen, lässt sich laut Landesapothekerkammer nicht eindeutig sagen. Mögliche Gründe seien unter anderem Ferienzeit und Personalmangel.
Impfaktion nach Feierabend soll Lücken schließen
Apothekerinnen und Apotheker dürfen aktuell nur zwei Schutzimpfungen anbieten: gegen Grippe und gegen Covid-19. Alle anderen Impfungen sind bislang Arztpraxen vorbehalten.
Kundinnen und Kunden schätzen das Angebot zwar wegen kurzer Wartezeiten zeitlicher Flexibilität. Hausärztinnen und Hausärzte hingegen verweisen auf ihre umfangreiche fachliche Ausbildung und ihre ursprüngliche Zuständigkeit beim Impfen.
dpa, MDR (Fabienne von der Eltz)
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