Einschränkungen auf der Bahnstrecke Magdeburg-Berlin dauern länger
Nach dem schweren Brand im Stellwerk Gerwisch (Landkreis Jerichower Land) Ende September fahren die Züge zwischen Magdeburg und Berlin bis auf weiteres mit Einschränkungen. Das teilte die Deutsche Bahn am Donnerstag mit. Demnach muss an der Bahnstrecke ein neues Stellwerk gebaut werden. Den Angaben nach wird es von Baubeginn bis Inbetriebnahme mindestens ein Jahr dauern. Wann der Startschuss für das neue Stellwerk fallen soll, teilte die Bahn nicht mit.
Nach Brand: Zugstrecke eingeschränkt befahrbar
Bis das neue Stellwerk fertig ist, will die Bahn nach eigenen Angaben den Zugverkehr auf der Strecke Biederitz-Möser in den kommenden Monaten teilweise ausweiten. Geplant sei, dass bis zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember wieder mehr Züge fahren sollen. Konkret wurde die DB dabei allerdings nicht. Die Stellwerke in Biederitz und Möser sollen technisch miteinander verbunden werden, um die Strecke wieder nutzen zu können.

Ende September berichtete MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE über den Brand und die Folgen:
Wo fahren die Ersatzbusse?
Derzeit starten und enden die Regionalzüge in Möser oder Biederitz. Ersatzweise fahren Busse. Die Odeg betreibt die Linie RE1, die Magdeburg mit Berlin und Frankfurt (Oder) verbindet. Es gibt derzeit einen Ersatzfahrplan für den RE1. Zwischen Möser und Magdeburg fahren Ersatzbusse.
Die Haltestellen der Ersatzbusse befinden sich nicht immer direkt am jeweiligen Bahnhof. Hier gibt es die Wegbeschreibungen für Magdeburg-Neustadt, Biederitz, Gerwisch, Möser und Burg.
Polizei vermutet technischen Defekt oder Fahrlässigkeit
Unterdessen ermittelt die Polizei weiter zur Ursache für den Brand. Im Fokus der Ermittlungen stehen offenbar zwei Techniker. Nach Angaben der Polizeiinspektion Stendal entstand das Feuer im Zuge von Wartungs- und Servicearbeiten. Jetzt werde untersucht, ob fahrlässige Brandstiftung oder ein technischer Defekt die Ursache gewesen sei. Laut Polizei hatten die Techniker noch versucht, den Brand zu löschen, allerdings erfolglos.
Auf einen Brandanschlag gibt es keine Hinweise. Das sagte eine Sprecherin der Polizei MDR SACHEN-ANHALT Ende September. Bundesweit kommt es seit Wochen immer wieder zu Störungen im Bahnverkehr durch Vandalismus und Brandstiftung. In mehreren Fällen ermittelt inzwischen der Staatsschutz.

Noch unklar, ob Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung haben
Ob Fahrgäste für verspätete oder ausgefallene Züge Anspruch auf Entschädigungen haben, ist derweil noch unklar. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass Bahnunternehmen bei "außergewöhnlichen Umständen" keine Entschädigungen zahlen müssen.
Rechtsreferentin Diane Rocke erklärte MDR SACHSEN-ANHALT: "Es stellt sich die Frage, ob der Stellwerksbrand bei Gerwisch ein außergewöhnlicher Umstand ist." Dazu würden nur Ereignisse zählen, die außerhalb der Verantwortung der Bahn liegen und sich nicht vermeiden lassen. Rocke betonte: "Liegt Fahrlässigkeit, ein technischer Defekt oder ein organisationsbedingter Fehler vor, besteht weiterhin ein umfassender Entschädigungsanspruch. Lediglich bei Katastrophen, Sabotage oder nicht-vermeidbarer äußerer Fremdeinwirkung entfällt er."
Bis die Ursache geklärt sei, solle die Bahn nach Ansicht der Verbraucherzentrale Kulanz zeigen. Laut Fahrgastrechteverordnung können Bahnreisende bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, ab 120 Minuten die Hälfte. Für Zeitkarten und Abos gelten Pauschalbeträge. Inhaber des Deutschlandtickets haben hingegen nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Erstattung.
dpa, MDR (S. Liermann, M. Holzberger, M. Arand, A. Plaul, M. Köhne, M. Wilczek, F. von der Eltz, L. Mauri, M. Knop-Schieback, D. George, M. Hensch, L.-B. Zosel) | Zuerst veröffentlicht: 23. September 2025
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