Die Arbeitgeber haben Überlegungen zurückgewiesen, wonach Beschäftigte erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Krankschreibung vorlegen sollen. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, das würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne strukturelle Probleme zu lösen.

Kassenärzte für Krankschreibung ab Tag vier

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte die längere Karenzzeit angeregt. Demnach sollte im Krankheitsfall grundsätzlich erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Damit könne man eine Vielzahl unnötiger Arztbesuche vermeiden, argumentierte Gassen.

Vorgeschrieben ist eine ärztliche Krankschreibung derzeit, wenn Beschäftigte länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also ab dem vierten Tag. Arbeitgeber können bislang aber auch schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen.

BDA hält Vorschlag für zu kurz gegriffen

BDA-Chef Kampeter sprach sich zwar für eine "stärkere Patientensteuerung" aus, damit das Gesundheitswesen "leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar" bleiben könne. Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz.

Die Arbeitgeber würden Gesundheitsministerin Nina Warken in ihren Überlegungen unterstützen, die Ausgaben gezielt zu senken, sagte Kampeter: "Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch Nebelkerzen die Debatte in die falsche Richtung lenken."

dpa/Reuters (dni)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke