• Die mitteldeutschen Justizministerinnen wollen prüfen, ob das Gesetz um eine Kontrollmöglichkeit bei offensichtlichem Missbrauch ergänzt werden kann.
  • Auch wenn das Gesetz kaum missbräuchlich angewendet wird, halten die Justizministerinnen eine Nachbesserung bei dem Gesetz für sinnvoll.
  • Ein Leipziger Verein befürchtet, dass für Transpersonen wieder mehr Hürden entstehen, wenn das Gesetz geändert werden sollte.

Jasmin Gräwel engagiert sich als Vorstandsmitglied des Christopher Street Day Leipzig e.V. für mehr Sichtbarkeit und Rechte für queere Personen in der sächsischen Großstadt.

Gräwel schaut positiv auf das letzte Jahr zurück: "Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz ist einfach ein Schritt, der längst überfällig war. Es ist einfach eine so große Erleichterung für Menschen, die jetzt endlich einen einfacheren Weg gehen können, selbstbestimmt zu entscheiden, mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt zu sagen, wer sie sind und welches Geschlecht sie sind."

Mehr als 900 Geschlechtsumtragungen gab es in Leipzig – das sind vergleichsweise viele. In Sachsens Hauptstadt Dresden waren es weniger als die Hälfte.

Mitteldeutsche Justizministerinnen beraten über mögliche Gesetzesänderung

Erst vor Kurzem trafen sich die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, um auch über eine Ergänzung zum Selbstbestimmungsgesetz zu diskutieren. Ziel ist es, den Missbrauch des Gesetzes durch Personen, die durch eine Umtragung in eine Hafteinrichtung für das andere Geschlecht kommen wollen, zu unterbinden.

Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner fasst zusammen: "Niemand möchte, dass das Selbstbestimmungsgesetz in die 80er Jahre zurückversetzt wird und Transpersonen, die einen berechtigten Schutz mit diesem Gesetz erlangen wollen, wieder schwerwiegenden und menschenverachtenden Gutachten unterzogen werden. Aber es soll zumindest – vergleichbar mit einer Scheinehe – die Möglichkeit bestehen, dass man hier einen Prüfmechanismus einbauen kann. Für den Fall, dass der Standesbeamte wahrnimmt, dass es eine offensichtliche Missbräuchlichkeit ist."

Kaum Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes in Mitteldeutschland

Missbrauch des Gesetzes kommt in allen drei Ländern vor – allerdings im unteren einstelligen Bereich, erklärt beispielsweise Franziska Weidinger, Justizministerin aus Sachsen-Anhalt. Daher sei es eigentlich kein relevantes Thema. Und doch glaubt sie, die Gesetzesänderung hin zu einer möglichen Prüfung sei wichtig, um Transpersonen zu schützen.

Genau wie auch Amtskollegin Meißner aus dem Thüringer Justizministerium: "Es ist eine Anregung und eine Prüfbitte an den Bund, weil hier eine Lösung gefunden werden muss. Aus meiner Sicht für den gesellschaftlichen Frieden und für die Konsequenz, die Transpersonen derzeit aus diesem Gesetz erleben."

Aktivistin warnt vor Rückschritten beim Selbstbestimmungsgesetz

Es gebe keinen bekannten Fall, in dem eine Person ihr Geschlecht umtragen lassen hat, um anschließend in einen Schutzraum für Frauen eindringen zu können. Es seien Geschichten, die weitergetragen würden, ohne dass es Belege für einen echten Fall gebe, gibt Jasmine Gräwel aus Leipzig zu bedenken.

Die Gefahren sieht sie ganz woanders: "Es besteht natürlich grundsätzlich die Gefahr, dass das, was jetzt über viele Jahre erreicht worden ist, auch durch Unterstützung der Community, also dass es dieses Gesetz überhaupt gibt, dass das irgendwie wieder abgeschafft wird. Oder dass doch irgendwie weitere Hürden eingebaut werden. Ich glaube, das ist die große Angst, die viele Menschen haben."

Insgesamt 22.000 Personen haben im letzten Jahr in Deutschland ihr Geschlecht umtragen lassen. Schon kurz nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes flachten die Anträge ab. Hier gehe es um ein Anliegen einer kleinen Gruppe an Menschen, für die sich Gräwel aus Leipzig Sicherheit und Selbstbestimmung wünscht.

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