• Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regeln gekippt.
  • Die Regeln wurden kritisiert, weil die Ärzte in Gewissenskonflikte bringe und ihre Berufsfreiheit einschränke.
  • Das Gericht sah die Therapiefreiheit unzulässig eingeschränkt, da die Regelung nicht der Pandemiebekämpfung dient.

Die umstrittenen Triageregelungen aus der Corona-Pandemie sind Geschichte. Am Dienstag gab das Bundesverfassungsgericht zwei entsprechenden Verfassungsbeschwerden statt und erklärte die angegriffenen Vorschriften für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig (Az. 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23). Die Regelungen hätten die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten unangemessen eingeschränkt, zudem fehle dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für solche Vorgaben.

Triage im Infektionsschutzgesetz

Unter "Triage" versteht man das Verfahren, bei dem bei knappem medizinischen Personal oder begrenzten Ressourcen die Reihenfolge der Behandlung von Patientinnen und Patienten festgelegt wird. Besonders in Notlagen müssen Ärztinnen und Ärzte schwierige Entscheidungen treffen, wer zuerst behandelt wird.

Während der Corona-Pandemie hatte der Bundestag dafür im Infektionsschutzgesetz neue Vorgaben geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor Benachteiligung wegen einer Behinderung zu schützen – zuvor gab es dazu wissenschaftliche Empfehlungen. Das Gesetz legte fest, dass über eine Zuteilung "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" zu entscheiden ist und nicht nach Lebenserwartung oder Grad der Gebrechlichkeit.

Kritik an den Regelungen

Eine der beiden Beschwerden gegen die Neuregelung war vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützt und 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Der Marburger Bund kritisierte, den Ärztinnen und Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

Durch die Triage-Regelungen würden ihnen Entscheidungen aufgezwungen, "die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen", teilte der Verband 2023 zur Klage mit. Sie sahen ihre Berufsfreiheit verletzt.

Gericht: Triage ist Eingriff in Berufsfreiheit

Das beurteilte das Gericht nun genauso. Die Therapiefreiheit werde durch die Regelungen eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

Der Bund könne sich bei den Vorschriften auch nicht auf seine im Grundgesetz verankerte Kompetenz zur Regelung von Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten stützen, erklärte das Gericht weiter. Die Triage-Regeln knüpften hingegen lediglich an die Auswirkungen einer Pandemie an, dienten aber nicht der Pandemiebekämpfung.

Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, das Urteil kläre Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern – nicht aber, ob und wie in Extremsituationen medizinisch entschieden oder gehandelt werden soll. "Jetzt sind die Länder gefordert, diskriminierungssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu schaffen, die Rechtssicherheit und ärztliches Ethos miteinander verbinden", sagte der Grünen Politiker.

AFP/dpa (jst)

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