Gedenkstätten-Pflicht für Schüler? Experten debattieren im Bildungsausschuss
- Im Bildungsausschuss wurde über eine Pflicht zum Besuch einer Gedenkstätte debattiert. Experten sehen den Vorstoß kritisch und betonen den Wert von Offenheit und Freiwilligkeit.
- Die Landeszentrale für Politische Bildung meldet eine Rekordzahl an Gedenkstättenbesuchen in diesem Jahr.
- Der Landesschülerrat ist überzeugt, dass die Konfrontation mit den NS-Gräueltaten helfen kann, extremistischen Tendenzen vorzubeugen.
Jeder Jugendliche sollte einmal in seinem Schulleben eine Gedenkstätte besucht haben – darüber herrscht weitgehend Einigkeit im Bildungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt.
Bedenken: Besuche in Gedenkstätten erfordern Freiwilligkeit
Ob eine Pflicht aber das richtige Mittel ist – darüber hat Kai Langer Zweifel. Der Leiter der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt kann das Anliegen nachvollziehen, ist aber trotzdem skeptisch: "Gedenkstätten sind keine Feuerwehren, die im Extremfall einspringen und die zu einer demokratischen Läuterung im Schnellverfahren beitragen. Das andere ist, dass Gedenkstättenbesuche auch eben ein gewisses Maß an Freiwilligkeit und Offenheit voraussetzen."
Ähnlich argumentiert Maik Reichel, Leiter der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen-Anhalt. Eine Pflicht, davon ist er überzeugt, funktioniere bei diesem Thema einfach nicht. So erreiche man bei manchen eher eine Abwehrhaltung und damit genau das Gegenteil.
Landeszentrale für Politische Bildung: Rekordzahl an Gedenkstättenbesuchen
Stand jetzt hat es laut Reichel 209 Fahrten zu Gedenkstätten und Orten jüdischen Lebens in diesem Jahr innerhalb des Landes gegeben, die komplett von der Landeszentrale finanziert wurden. Ein Rekord. Dazu kämen weitere Fahrten etwa an die Gedenkstätten nach Sachsenhausen oder auch nach Auschwitz.
Wichtiger als eine Pflicht sei, so Reichel, die richtige Begleitung: "Das Ganze muss eingebettet sein in der Nachbereitung, Vorbereitung und intensiver Mitarbeit in der jeweiligen Gedenkstätte. Und das am besten bei einer mehrtägigen, nicht bei einer eintägigen Fahrt."
SED-Aufarbeitung: Auch DDR-Gedenkstätten sollen beachtet werden
Sowohl Langer als auch Reichel führen ein weiteres Argument gegen einen verpflichtenden Besuch an: Die Kapazitäten – bei den pädagogischen Mitarbeitern in den Gedenkstätten als auch bei der Finanzierung durch die Landeszentrale – reichten schlichtweg nicht aus.
Sachsen-Anhalts SED-Aufarbeitungsbeauftragter Johannes Beleites hält mit Blick auf die Erfahrungen aus der DDR ebenfalls nichts von einer Pflicht zum Gedenkstättenbesuch. Für die Gedenk- und Erinnerungskultur aber sei auch die Zeit nach 1945 bedeutsam: "Gerade hier in Ostdeutschland können wir nicht die zweite Diktatur aus den Augen lassen, die ja durchaus aus der ersten entstanden ist."
Landesschülerrat: Gedenkstättenbesuch kann Extremismus vorbeugen
Die Vorsitzende des Landes-Schülerrates, Lucienne Balke, unterstützt einen verpflichtenden Gedenkstättenbesuch: "Das ist so ein Stück weit Hoffnung und die Möglichkeit, dass jeder Schüler und jede Schülerin diese demokratischen Werte und das, was dort an diesem Ort passiert ist, weitergegeben bekommt. Und das nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis."
Sie verweist auf einen Anstieg von rechtsextremistischen und auch antisemitischen Vorfällen und ist davon überzeugt, dass dem dadurch entgegengewirkt werden könne: "Für viele, die diese Einstellung aktuell haben, kann das ein Knackpunkt sein. Wenn man das einfach noch mal vor Ort sieht, wenn man selber noch mal in so einer Gaskammer drinsteht, ist das noch mal ein anderes Gefühl, als wenn man das nur im Unterricht lernt."
Landesregierung muss final über Pflicht entscheiden
Der bildungspolitische Sprecher der Linken - Thomas Lippmann - zeigte sich am Ende zufrieden mit der Anhörung: "Wichtig ist, dass die Gedenkstätten, die Landeszentrale und die Schulen künftig noch mehr finanziell und personell unterstützt werden, um dem Anliegen gerecht zu werden, noch mehr Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Gedenkstättenbesuche zu geben."
Jetzt sei es an den Koalitionsfraktionen aus CDU, SPD und FDP, die Ergebnisse der Anhörung auszuwerten und einen Beschluss-Antrag vorzubereiten.
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