Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen
Thüringen darf Extremisten grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das hat das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar entscheiden. Die Entscheidung wurde am Mittwoch verkündet. Laut Gericht reicht die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei aber nicht für den Ausschluss aus. Dieser Eingriff sei nur verhältnismäßig, wenn die Handlungen des Betreffenden gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung "von Gewicht" seien.
Die AfD hatte die Überprüfung beantragt und wollte feststellen lassen, dass diese Regelung gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Der Verfassungsgerichtshof widersprach im Grundsatz dieser Einschätzung, nannte jedoch die Einschränkung, dass Parteizugehörigkeit allein kein Extremismus sei.
MDR (kk/mad)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke