Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen
Thüringen darf Extremisten grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das hat das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar entscheiden. Die Entscheidung wurde am Mittwoch verkündet. Die Weimarer Richter wiesen damit eine Klage der Thüringer AfD-Landtagsfraktion im Grundsatz ab.
Die Fraktion hatte eine Regelung angegriffen, wonach Bewerber, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden sollen.
Eingriff in Berufsfreiheit gerechtfertigt
In der Begründung des Gerichts heißt es, dieser Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt, da damit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gewährleistet werde. Es brauche gesellschaftliches Vertrauen in einzelne Richter und die Justiz als Ganzes. Wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt seien, die gegen die freie demokratische Grundordnung tätig seien, sei das damit unvereinbar.
Christian Klein (CDU), Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz von Thüringen im Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar.Bildrechte: picture alliance/dpa/Martin SchuttLaut Gericht reicht die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei aber nicht für den Ausschluss aus. Dieser Eingriff sei nur verhältnismäßig, wenn die Handlungen des Betreffenden gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung "von Gewicht" seien.
AfD: Gericht zementiert Unsicherheit
Nach Ansicht der AfD im Landtag schafft das Gericht damit keine Klarheit, sondern zementiert Unsicherheit. Der Verfassungsgerichtshof habe die "historische Chance verpasst, der um sich greifenden politisch motivierten Ausgrenzung Andersdenkender eine verfassungsrechtliche Grenze zu setzen".
Vivien Rottstedt (AfD), Abgeordnete im Thüringer Landtag, spricht mit Journalisten im Thüringer Verfassungsgerichtshof nach der Urteilsverkündung in einem Normenkontrollverfahren.Bildrechte: picture alliance/dpa/Martin SchuttFall in Leipzig: Klage von Aktivist der Partei „Der III. Weg“ ab
Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei "Der III. Weg" zurück. Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen.
Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.
MDR (kk/mad)
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