Nebenkostenabrechnung, Bahnfahren, Weihnachten – Das ändert sich im Dezember!
Inhalt des Artikels:
- Frist für Nebenkostenabrechnung läuft ab
- Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten nicht mehr extra
- Rente nur noch auf Konto ausgezahlt
- Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn
- Chancen-Aufenthaltsrecht läuft aus
- Geschenke zum Fest rechtzeitig verschicken
- Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker
- Testphase für autonomes Fahren
Frist für Nebenkostenabrechnung läuft ab
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 muss Mietern bis zum 31. Dezember zugestellt werden. Daraus muss hervorgehen, ob es eine Differenz zwischen monatlich gezahlten Abschlägen und tatsächlich entstandenen Betriebskosten wie Wasser, Heizung oder Müllabfuhr für den Abrechnungszeitraum gibt. Der Gesetzgeber hat Vermietern die Frist gesetzt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraph 556 verankert. Geregelt ist demnach: "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen."
Verpasst der Vermieter die Frist, erlischt die Möglichkeit für ihn, eine Nachforderung zu fordern. "Es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten", heißt es im BGB dazu weiter. Ansprüche auf mögliche Guthaben bleiben jedoch weiterhin bestehen.
Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten nicht mehr extra
Wer erstmalig zwischen 2001 und 2018 Erwerbsminderungsrente bekommen hat, bekommt aufgrund des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz seit Juli 2024 dazu noch einen Zuschlag. Noch bis November wurde der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente anhand des Rentenbetrages berechnet und als Extraposten ausgewiesen. Ab Dezember sind dann die jeweils gesammelten Renten-Entgeltpunkte Grundlage für die Berechnung des Zuschlages. Darüber wurden Betroffene per Bescheid informiert.
Neu: Der Zuschlag wird nicht mehr gesondert aufgeführt. Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Homepage darauf hin: "Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zu Ihrer eigenen Versichertenrente als Einkommen bei der Witwen-/Witwerrente berücksichtigt und kann diese danach auch mindern."
Rente nur noch auf Konto ausgezahlt
Ab dem 1. Dezember stellt die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank die Barauszahlung von Renten ein. Wer seine Rente bislang per Zahlungsanweisung noch bar erhalten hat, bekommt das Geld künftig ausschließlich auf ein Bankkonto überwiesen. Heißt: Ab Januar ist eine Kontoverbindung verpflichtend. "Dies war im Inland die einzig verbliebene Möglichkeit, sich die Rente in bar auszahlen zu lassen.
Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner wurden bereits mehrfach schriftlich über die Einstellung dieses Services informiert", erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage.
Wer noch kein Konto besitzt, sollte schnell eines einrichten, denn sonst könnte die Rentenzahlung vorübergehend ausbleiben – sie wird jedoch nachträglich überwiesen, sobald ein Konto eingerichtet ist.
Neuer Fahrplan der Deutschen Bahn
Ab 14. Dezember gilt bei der Deutschen Bahn der neue Winterfahrplan. ICE-Züge verbinden dann 21 Städte Deutschlands im Halbstundentakt. Das sind dann "nahezu doppelt so viele" wie vorher, so die DB. 21 Städte werden dann angebunden sein, so etwa auch auf den Strecken Hamburg, Hannover und Kassel oder Erfurt, Halle und Berlin. Zwischen Berlin-München und Hamburg-Frankfurt (am Main) kommen mehr sogenannte Sprinterzüge zum Einsatz, die besonders schnell unterwegs sind und seltener halten. Die Preise im Fernverkehr bleiben erstmals seit sechs Jahren stabil, klar ist aber schon, dass das Deutschlandticket für den Regional- und Fernverkehr ab Januar 63 Euro kosten wird statt 58 Euro.
Im internationalen Bahnverkehr gibt es die neue Eurocity-Verbindung von Leipzig nach Krakau in Polen, zudem werden weitere Städte in der Schweiz mit dem ICE erreicht. Es wird auch mehr Fernverbindungen in neun europäische Länder geben, darunter nach Belgien, Tschechien und Dänemark. Von Erfurt gibt es künftig einen direkten ICE nach Paris.
Chancen-Aufenthaltsrecht läuft aus
Zum Jahresende läuft das 2022 eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht aus, der integrierten, langjährig geduldeten Ausländern eine Bleibeperspektive geben sollte. Er ermöglicht eine 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis, während Betroffene etwa Arbeit finden können. Neue Anträge sind nur noch bis zum 31. Dezember möglich, bereits erteilte Chancen-Aufenthaltstitel bleiben gültig.
Geschenke zum Fest rechtzeitig verschicken
Wer Weihnachtsgrüße per Post verschickt, sollte dies nicht zu spät tun.
Das sind die Abgabe-Fristen bei der Deutschen Post, damit die Sendungen garantiert noch vor dem Fest ankommen:
- Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember (mit Einschreiben bis 22. Dezember)
- Briefe und Postkarten innerhalb Europas bis 12. Dezember
- Briefe und Postkarten außerhalb Europas bis 5. Dezember
- Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember
- Päckchen und Pakete innerhalb Europas bis 15. Dezember bei den Nachbarländern (zeitigere Fristen bei anderen Ländern)
- Päckchen und Pakete außerhalb Europas bis 26. November
- Express-Versand bis 22. Dezember
Tipp: Die Abgabe muss vor den Abholzeiten in der Filiale oder der Briefkastenleerung erfolgen.
Balkonsolaranlagen ohne Spezialstecker
Im Dezember soll die neue VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 veröffentlicht werden. Wie der ADAC berichtet, sollen dann für kleine Solaranlagen auf Balkons, die sogenannten Balkonkraftwerke, offiziell keine teuren Spezialsteckdosen mehr nötig sein. Die Anlagen sollen dann mit einem einfachen Schuko-Stecker, wie er auch etwa bei Waschmaschinen oder Computern zum Einsatz kommt, verwendet werden können. Voraussetzung sei, dass die Solaranlage eine maximale Leistung von 960 Watt habe und der Wechselrichter diese auf 800 Watt begrenze. Der Stecker müsse mit einer Schutzumhüllung oder einem internen Trennschalter ausgestattet sein. Für bestehende Anlagen bringe die neue Norm keine Änderungen.
Testphase für autonomes Fahren
Ab dem 1. Dezember erlaubt Deutschland erstmals gesetzlich das Fernsteuern von Fahrzeugen. In einer fünfjährigen Testphase können Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen gesteuert werden – etwa um Carsharing-Autos automatisch zum nächsten Nutzer zu bringen oder fahrerlose Taxis flexibel einzusetzen. Heißt konkret: Der Fahrer sitzt dann nicht mehr im Fahrzeug, sondern lenkt von einem anderen Ort aus. Erlaubt ist das zunächst nur bei bestimmten Transport- und Testfahrzeugen. Die Verordnung legt klare Sicherheits- und Technikstandards fest, um Unfälle und Missbrauch zu verhindern.
MDR (cbr)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke