Neuer Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen – Vernachlässigung häufigster Grund
- 2024 gab es in Deutschland rund 72.800 Fälle von Kindeswohlgefährdung.
- Im bundesweiten Vergleich liegen Sachsen und Thüringen eher hinten, Sachsen-Anhalt liegt im Mittelfeld.
- Der häufigste Grund von Kindeswohlgefährdung ist Vernachlässigung durch die Eltern.
Die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stellten die Jugendämter 2024 bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Die Zahl solcher Fälle stieg damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel.
Die betroffenen Kinder waren demnach im Durchschnitt 8,3 Jahre alt. Etwa jedes zweite Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre.
Weniger Gefährdungen in Sachsen und Thüringen
Bei den gemeldeten Kindeswohlgefährdungen liegt Sachsen im bundesweiten Vergleich unter dem Durchschnitt. Mit rund 215 Fällen pro 100.000 Einwohnern belegt der Freistaat einen der hinteren Plätze im Ranking der Bundesländer. Auch Thüringen schneidet mit etwa 233 Fällen vergleichsweise niedrig ab. Sachsen-Anhalt liegt mit rund 295 Fällen dagegen im Mittelfeld.
Bundesweit fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Berlin weist mit 566 Fällen pro 100.000 Einwohnern den höchsten Wert auf, gefolgt von Bremen und Nordrhein-Westfalen. Die niedrigsten Quoten verzeichnen Bayern und Baden-Württemberg.
Häufigster Grund: Vernachlässigung
Am häufigsten wurden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. Danach folgten Hinweise auf psychische Misshandlungen. Bei gut einem Viertel gab es Indizien für körperliche Misshandlungen, bei sechs Prozent für sexuelle Gewalt. Während von Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer und vor allem sexueller Gewalt für die Mädchen.
Die Kindeswohlgefährdung ging in 75 Prozent aller Fälle von einem Elternteil aus. Nur bei vier Prozent war es ein neuer Partner und in sechs Prozent andere Personen wie Verwandte, Pflegeeltern, Trainer oder Erzieher.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt demnach vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und dem entgegenzuwirken.
AFP/dpa(jst)
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