Wegen Todesfahrt: Ermittlungen gegen Stadt Magdeburg, Veranstalter und Polizei
Während der Prozess gegen den Magdeburg-Attentäter Taleb A. seit Wochen läuft, hat die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg weiter andauernde Ermittlungen zu den Umständen des Weihnachtsmarkt-Anschlags vom 20. Dezember 2024 bestätigt.
Dem laufenden Ermittlungsverfahren lägen in Summe 54 Strafanzeigen zugrunde. 36 dieser Anzeigen richteten sich gegen die Stadt Magdeburg, den Veranstalter des Weihnachtsmarktes oder die Polizei – weitere 18 Anzeigen "gegen Unbekannt". Das erklärte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, auf Nachfrage von MDR INVESTIGATIV. Dabei gehe es vor allem um die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sowie der fahrlässigen Körperverletzung.
Zufahrten zum Markt standen offen
Taleb A. konnte am 20. Dezember 2024 ungebremst mit einem SUV über den Weihnachtsmarkt rasen. Er tötete dabei sechs Menschen und verletzte mehr als 300 Personen. Möglich war die Tat auch deshalb, weil die Zufahrten zum Markt offenstanden, also nicht ausreichend geschützt waren.
Einer Analyse des Bundesverbands für Veranstaltungssicherheit zufolge, die MDR INVESTIGATIV vorliegt, hätte eine Amokfahrt mit zertifizierter Sperrtechnik verhindert werden können. Das Sicherheitskonzept in Magdeburg sah solche oder ähnliche Maßnahmen jedoch nicht vor. Daraus könnte sich eine Mitverantwortung von Stadt, Veranstalter und Polizei für den Anschlag herleiten.
Schadenersatz-Klagen gegen Stadt und Veranstalter denkbar
Tewes zufolge werden die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft noch einige Zeit andauern. "Von Interesse ist dabei auch der Ausgang des gegen den Hauptverdächtigen derzeit vor dem Landgericht Magdeburg geführten Verfahrens", so Tewes weiter.
Auch wenn die aktuellen Ermittlungen am Ende nicht in ein Strafverfahren vor Gericht münden sollten: Weitere juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen sind nicht ausgeschlossen. Betroffene könnten beispielsweise versuchen, Schadenersatz gegenüber Stadt und Veranstalter einzuklagen.
3,8 Millionen Euro Bundesmittel an Opfer geflossen
Unterdessen sind an anderer Stelle bereits finanzielle Hilfen für die Betroffenen geflossen. So hatte die Bundesregierung nach dem Anschlag insgesamt 25 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon seien bislang rund 3,8 Millionen Euro an 464 Betroffene und Hinterbliebene ausgezahlt worden. Bei den Zahlungen habe es sich zunächst um Pauschalen gehandelt. "Viele Betroffene erhalten nun aber sukzessive zusätzliche, weitergehende finanzielle Hilfen, die vom Grad der Schädigung im Einzelfall abhängig sind", teilte das Bundesjustizministerium MDR INVESTIGATIV auf Nachfrage mit.
Über den Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt sind in diesem Jahr bislang 432.500 Euro ausgezahlt worden. Der größte Teil des Geldes sei an Betroffene des Anschlags in Magdeburg gegangen, jedoch nicht alles. Für Entschädigungen von Anschlagsopfern sind in erster Linie die Landesverwaltungsämter jener Bundesländer zuständig, in denen die Betroffenen wohnen.
Landesverwaltungsamt: 453 Anträge auf Leistungen eingegangen
Beim Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt sind laut Sprecherin Denise Vopel bislang 453 Anträge auf Entschädigungsleistungen eingegangen. Zu den entschädigten Leistungen gehören Krankenbehandlung, psychische Soforthilfe, die Übernahme von Bestattungskosten, aber auch Entschädigungszahlungen. Eine Summe aller bislang geleisteten Zahlungen könne jedoch nicht genannt werden, da die einzelnen Leistungen zu unterschiedlich seien, so Vopel.
Finanzielle Hilfen erhielten die Betroffenen des Anschlags auch in Form von Spenden. Auf dem Spendenkonto der Stadt Magdeburg waren insgesamt 1,5 Millionen Euro eingegangen. Dieses Geld war anschließend an insgesamt 1.100 Menschen verteilt worden (Stand Mai 2025).
MDR (Daniel Salpius)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke