Die geplante Rodung und Enteignung eines privaten Waldstücks bei Rohne für den Braunkohlentagebau Nochten wird nicht per einstweiliger Anordnung gestoppt. Das teilte der Anwalt der Grundstückseigentümer mit, die eine solche Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten. Nach Angaben der Grünen Liga hat der Energiekonzern Leag die Rodungen bereits ab dem 2. Januar angekündigt.

Grundstückseigentümer wollen nicht aufgeben

Die Grundstückseigentümer waren zuvor schon mit einer Klage gegen die Enteignung des Waldstücks beim Oberverwaltungsgericht gescheitert. Sie wollen nun trotzdem Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, so ihr Anwalt. Das entscheide über die Zulassung von Verfassungsbeschwerden unabhängig von geschaffenen Fakten aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles. Die Rechtmäßigkeit des Tagebaus Nochten stehe damit weiterhin auf dem Prüfstand.

MDR (sth/vis)

Weiterführende Links

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  • 02. Dezember 2024Klage gegen Enteignung von Waldstück für Tagebau Nochten eingereicht

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