• Gesetz soll mehr Klarheit schaffen, ohne Kernkompetenz der Ärzte zu beschneiden
  • Künftiges Pflegepersonal soll flexibler eingesetzt werden können
  • Nach wie vor viel Kritik an generalistischer Pflegeausbildung

Johannes Fiegl ist Gesundheits- und Krankenpfleger an einer Klinik in Thüringen. Er beschreibt typische Abläufe in seinem Alltag: "Dass wir Grundlagenpflege machen. Essen reichen. Medikamente reichen. Die Patienten waschen. Exkremente entfernen."

Bei diesen Routine-Aufgaben sind Rücksprachen mit dem Arzt meist nicht notwendig. Schwieriger wird es schon, wenn ein neues Pflegebett gebraucht wird, eine Wunde zu versorgen ist oder ein Patient Diabetes hat. Die Präsidentin des Deutsche Pflegerats, Christine Vogler, glaubt, dass das neue Gesetz in solchen Fällen für mehr Klarheit sorgen kann, ohne Kernkompetenzen der Ärzte zu beschneiden.

Pflegekompetenzgesetz soll mehr Klarheit schaffen

Vogler erklärte, ärztliche Kompetenz bleibe zentral: "Gerade bei komplexer Diagnostik, Therapie, Planung. Oder Risiken, Multimorbidität, all die großen medizinischen Versorgungsbereiche." Gleichzeitig brauche es aber ein System, dass Pflegefachpersonen in ihrem Kompetenzbereich selbstständig handeln dürften.

Vogler zufolge treffen Pflegefachpersonen heute schon permanent fachliche Entscheidungen. Oft aber in rechtlichen Grauzonen oder aber auf Umwegen mit ärztlichen Anordnungen, die im Nachgang ausgestellt würden.

Grundlage für künftige Entscheidungen sollen Kataloge sein, die gerade zusammengestellt werden. Darin sollen genau die Tätigkeiten und Aufgaben beschrieben werden, die von Pflegefachkräften eigenständig übernommen werden können.

Gesetz hat auch Auswirkungen auf Pflegeausbildung

Das hat Auswirkungen auf die Pflegeausbildung, die ohnehin im Umbruch ist. Die früheren Berufsbilder der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sind zu einer generalistischen Ausbildung zusammengefasst worden. Dieser umfassendere Ausbildungsansatz soll es zum Beispiel möglich machen, dass künftiges Pflegepersonal flexibler eingesetzt werden kann und nicht auf einen Bereich festgelegt ist.

Christine Vogler begrüßt die Systemumstellung: "Generalistik heißt nicht weniger Tiefe. Die Spezialisierung, die Vertiefung, die Erfahrung, das weitere Wissen, muss im Nachgang der Grundausbildung erfolgen." So wie es in allen anderen Berufen auch der Fall sei.

Spezialisierung ginge dadurch nicht verloren, sagte Vogler. Sie verschiebe sich: "Erst generalistisches Fundament, dann gezielte Weiterbildung und Rollenprofile."

Nach wie vor viel Kritik an generalistischer Pflegeausbildung

Dennoch will die Kritik an der generalistischen Ausbildung nicht verstummen. So seien ausgebildete Pflegefachkräfte nicht sofort in der Lage, überall gleich zu helfen, heißt es. Etwa auf Intensivstationen. Vielmehr müssten sie dann doch erst weiter geschult werden.

Oder sich in der Freizeit selbst belesen, erläutert Pfleger Johannes Fiegl: "Das Ding ist einfach, wir bräuchten rein theoretisch oder auch praktisch eine Aus- Fort- und Weiterbildungsstruktur, die mir auch das Lernen in der Freizeit vielleicht nicht komplett abnimmt, aber ein Stück weit limitiert."

Fiegl erklärt, sein Anspruch sei es, ausgebildet in den Beruf zu kommen. Da könne es nicht sein, dass er sich in seiner inoffiziellen Überstunde zuhause 300 Seiten Leitlinie oder Pflegestandards angucke. Oder Krankheitsbilder noch mal nachlese. "Das war bei mir zum Beispiel sehr viel der Fall. Weil mich die Ausbildung nicht auf alles vorbereiten konnte."

Auch hier will das neue Gesetz ansetzen und die Pflegebranche von Bürokratie entlasten. Das heißt, angepasste Leitlinien und weniger Berichts- und Dokumentationspflichten.

MDR (ewi)

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