• SPD stellt Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vor
  • Kritik aus Wirtschaft und Union
  • Rekordeinnahmen trotz großer Dunkelziffer
  • Gericht prüft Privilegien für Firmenerben

In Deutschland werden jedes Jahr Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe vererbt oder verschenkt. Obwohl die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer Rekordwerte erreichen, gilt das System als ungerecht – vor allem, weil sehr große Vermögen oft kaum oder gar keine Steuern zahlen. Besonders die großzügigen Ausnahmen für Betriebsvermögen stehen in der Kritik.

SPD stellt Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer vor

Die SPD hat nun ein Reformkonzept vorgelegt, um das System gerechter zu machen. Einem Papier von Fraktion und Parteiführung zufolge sollen große Vermögen stärker belastet und kleine sowie mittlere Erbschaften entlastet werden. Vorgesehen ist ein einheitlicher Freibetrag von rund einer Million Euro pro Erbe unabhängig von Schenkungen oder Erbschaften, der die bisherigen komplexen Regeln ersetzen soll. Auch geerbte Elternhäuser sollen steuerfrei bleiben, sofern die Erben dort bereits wohnen und auch künftig dort wohnen wollen.

Für Unternehmensvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten; erst bei Unternehmen, die mehr wert sind, würden Steuern fällig, die über 20 Jahre gestundet werden können. Die bisherige Verschonungsregel für große Firmenvermögen würde damit entfallen.

Kritik aus Wirtschaft und Union

Mehrere Wirtschaftsverbände haben mit Empörung und Unverständnis auf die SPD-Pläne reagiert. Die angedachte Erhöhung sei ein "falsches Signal zur falschen Zeit", sagte Berthold Welling, vom Verband der Chemischen Industrie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Kapital der Familienunternehmer stecke im Betrieb. Jede zusätzliche Abgabe schmälere Investitionen und gefährde Arbeitsplätze. Ähnlich äußerte sich die Stiftung "Familienunternehmen und Politik". Das Modell der SPD werde am Ende alle schädigen und alle würden sich auf einem geringeren Wohlstandslevel wiederfinden, sagte Vorstand Rainer Kirchdörfer.

Die Union lehnt das Konzept ebenfalls ab und warnt vor Belastungen für mittelständische Familienunternehmen. Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg sagte, Familienunternehmen bräuchten Verschonungsregeln, sonst müssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen. Auch in der Union sieht man allerdings Korrekturbedarf bei den aktuellen Regeln zum Vererben von Unternehmen – nur nicht so, wie die SPD das vorschlägt.

Rekordeinnahmen trotz großer Dunkelziffer

Nach Angaben des Statistischem Bundesamts wurden im letzten Jahr 13,3 Milliarden Euro aus Erbschaft- und Schenkungsteuer eingenommen. Das waren 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen an die Länder. Wie viel Geld jedes Jahr in Deutschland genau vererbt oder verschenkt wird, weiß niemand. Wer unter den Freibeträgen bleibt, taucht in der Statistik der Finanzbehörden nicht auf. Geschätzt wird, dass jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer wechseln.

Eine Auswertung von MDR Data zeigt, in den alten Bundesländern wurde 2022 pro Einwohner rund neunmal so viel steuerpflichtiges Vermögen vererbt oder verschenkt wie in den neuen Bundesländern. Im Westen Deutschlands profitierte nicht nur ein größerer Anteil der Bevölkerung, die Erbschaften und Schenkungen waren im Schnitt auch umfangreicher als im Osten.

Gericht prüft Privilegien für Firmenerben

Hintergrund der jetzigen Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dabei geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt.

AFP, dpa, Reuters (das)

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