Debatte über Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung
- Volksverhetzung ist eine strafbare Handlung, die nach dem Willen der Bundesjustizministerin künftig auch das passive Wahlrecht betreffen soll.
- Rechtswissenschaftler sind uneins: Während Kritiker Grundrechtseingriffe sehen, hält Winfried Kluth den Vorstoß für rechtlich konsistent mit bestehenden Regelungen.
- Auch aus der Politik kommt Kritik, da der Entzug des passiven Wahlrechts als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundlagen des Rechtsstaates gesehen wird.
- Elisa Hoven warnt zudem, dass eine starke politische Fokussierung auf den Kampf gegen Rechts die Risiken allgemeiner Freiheitseingriffe verdecken könne.
Volksverhetzung ist in Deutschland eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Volksverhetzung liegt vor, wenn jemand gegen eine Bevölkerungsgruppe zu Hass und Gewalt aufruft. Ebenso fällt darunter, wenn Verbrechen der Nazis geleugnet oder verharmlost werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will jetzt, dass dieser Straftatbestand auch Auswirkungen hat auf das passive Wahlrecht.
Strafrechtlerin Hoven sieht weitreichenden Eingriff in Grundrecht
Dies sei ein sehr problematischer Vorstoß, sagt Elisa Hoven. Sie ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig: "Das hängt vor allem damit zusammen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr weit ist, sehr unbestimmt ist und viel Spielraum auch für Auslegung lässt." Daran die Möglichkeit eines "weitreichenden Eingriffs in den demokratischen Prozess zu knüpfen", halte sie für zu weitgehend. Das passive Wahlrecht sei in einer Demokratie ein Grundrecht, sagt Hoven. Durch die Justiz würde dann in diese Freiheit eingegriffen.
Geteilte Einschätzungen unter Rechtswissenschaftlern
Rechtswissenschaftler sind hier offenbar geteilter Meinung. Denn nach Ansicht von Winfried Kluth ist der Vorstoß in sich schlüssig, weil er an bestehende Regelungen zur Beschränkung des passiven Wahlrechts anknüpfe. Kluth ist an der Universität Halle-Wittenberg Professor für Öffentliches Recht. Im Strafgesetzbuch gebe es eine allgemeine Regelung, welche den Entzug von bestimmten bürgerlichen Rechten vorsehe, erklärt Kluth. Der neue Entwurf füge sich da ein: "Die anderen Grundrechte, also zum Beispiel die Verwirkung der Meinungsfreiheit, sind hier nicht betroffen. Die Personen können also weiter selbst aktiv wählen, sie können sich äußern, versammeln. Alle anderen politischen Freiheitsrechte werden dadurch nicht tangiert."
Kritik aus der Politik
Von politischer Seite wird der Plan von Bundesjustizministerin Hubig kritisch bewertet. Volksverhetzung sei zwar kein Kavaliersdelikt, aber man würde mit dem Entzug des passiven Wahlrechts in ein Fundament unseres Rechtsstaates eingreifen, sagt die sächsische CDU-Politikerin und Justizministerin Constanze Geiert: "Wir müssen aufhören, dass wir solche vielleicht gesellschaftlich zu verurteilenden Taten immer mit dem Strafrecht sanktionieren wollen." Das Strafrecht sei keine politische Korrekturinstanz. "Insofern sollten wir uns darauf konzentrieren, in unserer Demokratie solche Dinge wie Volksverhetzung gesellschaftlich zu ahnden und auch politisch sowie gesellschaftlich dem Ganzen etwas entgegenzusetzen, aber nicht immer mit dem Strafrecht eingreifen zu wollen", so Geiert. Das gehe an dieser Stelle zu weit.
Warnung vor Ausweitung staatlicher Eingriffe
Auf einen weiteren Aspekt macht in diesem Zusammenhang die Strafrechtlerin Elisa Hoven von der Universität Leipzig aufmerksam. Man beobachte eine Entwicklung, staatlich viel zu regulieren im Kampf gegen Rechts, im Kampf gegen die Feinde der Demokratie, aber: "Dabei verlieren wir ein stückweit aus dem Blick, dass wir damit Tür und Tor öffnen auch für ganz andere politische Bewertungen. Denn wegen Volksverhetzung wird nicht nur bestraft, wer aus dem rechten Spektrum kommt, sondern wir haben jüngst auch einige Verurteilungen zum Beispiel aus dem linken Spektrum wegen Gleichsetzung des Gaza-Krieges mit Holocaust-Ereignissen. Also politisch wird das sehr stark geframt als Kampf gegen Rechts aber in der Praxis sind alle Fälle aller politischer Coleur zu subsumieren."
Deswegen könne der politische Impuls, sich stark zu machen gegen Rechts, auch dazu führen, sagt Hoven, dass man die naheliegenden Risiken intensiver Freiheitseingriffe nicht mehr sehe, die damit verbunden sind.
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