Inhalt des Artikels:

  • Kind darf den Familiennamen des Stiefvaters annehmen
  • Gericht entzieht TikToker wegen Katzen-Content alle Tiere
  • Karnevalsverein muss für Konfetti-Entfernung auf Privatgrundstück zahlen

Kind darf den Familiennamen des Stiefvaters annehmen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2 WF 115/25)

Die elfjährige Nessi Neumann* lebt in einer Patchwork-Familie – und genau das führt zu einem Namensstreit. Während Mutter, Stiefvater und Halbbruder denselben Nachnamen tragen, heißt Nessi noch wie ihr leiblicher Vater aus Portugal. Die Mutter möchte das ändern und beantragt, dass die Tochter den Familiennamen des Stiefvaters annehmen darf. Der leibliche Vater verweigert aber seine Zustimmung – obwohl sich zwischen beiden nie eine enge Beziehung entwickelt hat.

Um den Fall kümmert sich zunächst das zuständige Familiengericht und dann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dort stellen die Richter klar: "Seit der Reform des Namensrechts im Mai 2025 gilt ein gelockerter Maßstab. Seither reicht es aus, dass die Namensänderung dem Wohl des Kindes dient. Der neue Maßstab gilt auch dann, wenn der Antrag schon vor der Reform gestellt wurde."

Das Mädchen darf also den Nachnamen des Stiefvaters annehmen.

Gericht entzieht TikToker wegen Katzen-Content alle Tiere

Verwaltungsgericht Mainz (1 L 660/25.MZ)

Normalerweise bringen Katzenvideos im Netz Millionen zum Schmunzeln – TikToker Klemens Klicker* sorgt damit eher für Kopfschütteln und Anzeigen. Statt die Fellnasen wie andere User beim Spielen oder Schlafen zu filmen, rasiert Klicker seine Katze mit einem Elektrorasierer. Auch die Schnurrhaare kommen ab, die die Tiere zur Orientierung brauchen. Anschließend dreht der TikToker die Katze so schnell am Boden, dass ihr sichtlich schwindelig wird.

Beim zuständigen Veterinäramt gehen zahlreiche Anzeigen ein. Die Behörde reagiert, nimmt alle fünf in der Wohnung lebenden Katzen mit und verhängt ein Haltungs- und Betreuungsverbot. Klemens Klicker will das nicht hinnehmen und zieht im Eilverfahren vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Mainz findet klare Worte: "Die Videoaufnahmen geben konkrete Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung der Katze. Maßgeblich fällt ins Gewicht, dass der Antragsteller die Katze sehr schnell auf dem Boden gedreht hat und ihr das Orientierungsvermögen abhandengekommen ist. Auch ein tierschutzgerechter Anlass für das Scheren ist nicht erkennbar."

Für seine TikTok-Videos muss der Mann in Zukunft auf Tier-Content verzichten.

Karnevalsverein muss für Konfetti-Entfernung auf Privatgrundstück zahlen

Oberlandesgericht Köln (Az. 30 U 13/24)

Ludwig Lustig* liebt zwei Dinge: seinen Rasen und seine Ruhe. Mit Karneval kann er wenig anfangen. Umso heftiger stößt es ihm auf, als 2025 bei einem Karnevalsumzug eine Konfettikanone abgefeuert wird – und zwar direkt auf sein Grundstück. Die bunten Papierschnipsel verteilen sich in Beeten, Hecken und auf dem akkurat gepflegten Rasen. Ludwig Lustig sieht erst bunt und dann schwarz. Die Reinigungskosten will er sich vom Karnevalsverein zurückzuholen.

Dafür zieht er bis vor das Oberlandesgericht Köln. Das trifft folgende Entscheidung: "Die Verschmutzung mit Papierschnipseln und die dadurch entstandenen Verfärbungen stellen eine Eigentumsverletzung an dem Grundstück dar, für die der Betreiber des Karnevalswagens verantwortlich ist und für die er Schadensersatz leisten muss. Bei 65 Stunden angenommener Reinigungszeit macht das einen Schadensersatzbetrag von insgesamt 1.430 Euro."

Damit kann auch bei Ludwig Lustig wieder die gute Laune einziehen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

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